"Saarheim Kommunal"

8. Halt: Satzungen der Gemeinde - Nicht ohne meine Hose-Fall

Oskar Obenauf: "Und schon wieder, meine sehr geschätzten Teilnehmer der Rathausführung, wenden wir uns einem neuen Themenbereich des Kommunalrechts, den Satzungen, zu. Deshalb lassen Sie mich doch einige einführende Worte sagen: Zunächst gilt es ja, die Frage zu klären, was eigentlich Satzungen der Gemeinde sind. Satzungen sind Rechtsvorschriften, die von einer dem Staat eingeordneten juristischen Person des öffentlichen Rechts im Rahmen der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie kraft öffentlichen Rechts mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterworfenen Personen erlassen werden. Satzungen sind Gesetze im materiellen Sinn. Ihrer Normstruktur nach haben Satzungen meist einen abstrakt-generellen Inhalt, Sie können jedoch auch individuell-konkrete Regelungen enthalten. 

Wir sollten uns noch einmal vergegenwärtigen, dass die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden verfassungsrechtlich geschützt ist. Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet den Gemeinden die Rechtssetzungsbefugnis in allen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach näherer Bestimmung insbesondere durch den Landesgesetzgeber. Eine besondere Ausprägung dessen ist die Satzungsautonomie. Sie gehört insoweit zum unantastbaren Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie. Satzungen unterliegen dem Gesetzesvorbehalt. Die Gemeinden haben satzungsrechtliche Gestaltungsfreiheit, dies gestattet ihnen, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft nach eigengesetzten Ziel- und Zweckvorstellungen zu formen und einer den Erfordernissen der jeweiligen Lebensverhältnisse angepassten ortsrechtlichen Regelung zu unterwerfen. Die Ermächtigung zum Erlass von Satzungen ist § 12 Abs. 1 KSVG, aus dieser Vorschrift können Sie auch die übrigen Anforderungen an Satzungen entnehmen.

Doch nun zu unserem ersten Fall in diesem Themenkomplex: Zunächst können Sie an diesem schönen Fall noch einmal verschiedene Verfahrensarten und die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Widerspruchs gem. §§ 68 ff. VwGO wiederholen. Materiell-rechtlich stellt sich in diesem Fall die Frage, ob auf der Grundlage einer Satzung grundsätzlich ein Anspruch auf Zutrittsgewährung zu einer gemeindlichen Einrichtung besteht und wie Verweigerungsgründe auf der Grundlage einer Satzung ausgestaltet sein müssen. Dabei ist vor allem auf die Vereinbarkeit der Satzungsregelungen mit höherrangigem Recht zu achten und Sie sollten sich der Frage stellen, was die Folgen der Verfassungswidrigkeit einer Satzung oder zumindest eines Teils der Satzung sein könnten.

Wenn Sie sich bereit fühlen, dann geht's hier zum Nicht ohne meine Hose-Fall..."

 

1. Halt: Begrüßung der Teilnehmer zur Führung

Einblick in die kommunalen Aufgaben und Überblick über den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung

2. Halt: Öffentliche Einrichtungen

Saarphrodite-Fall

Räumliche Differenzen-Fall

Dissonanzen-Fall

Niederschläge-Fall

Hauptsach´gudd g´rillt-Fall

3. Halt: Subventionen 

Ihr-Kinderlein-Kaufet-Fall

Sanitäter-Fall

4. Halt: Wirtschaftliche Betätigung

Gelinkt-Fall

Sauna-Fall

5. Halt: Finanzen

Kinderreitautomat-Fall

Starenhut-Fall

Schlachthof-Fall

6. Halt: Gemeindeorgane und ihre Zuständigkeiten 

Ausländerfreie Zone-Fall 

Zeitfrage-Fall

Fußgängerzone-Fall [1. Teil]

Saarheim-Inform-Fall

Saalbaubau-Fall

Ortsratspolitik-Fall

Wasser-Fall

Dr. Eisenbart-Fall

Rathausverbot-Fall

7. Halt: Gemeindebedienstete

Rathausbrand-Fall

Verrechnet-Fall

Ungesund-Fall

Märchenstunde-Fall

8. Halt: Satzungen der Gemeinde

Nicht ohne meine Hose-Fall      

Investory-Fall

Satellitenempfangsanlage-Fall

9. Halt:  Kommunalaufsicht

Frauenbeauftragte-Fall

Parteilichkeit-Fall

10. Halt: Sonstige Formen der Rechtskontrolle

Stadtwerkstatt-Fall

Schwein gehabt-Fall

Sanitäter-Fall [2. Frage]

11. Halt: Kommunalverfassungsbeschwerde

Südumfahrung Saarheim-Fall

12. Verabschiedung der Teilnehmer

 

 


Zeichnungen: Dr. Alexander Konzelmann und Dr. Satish Sule

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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