Saarheimer Festungsanlagen

Was ist hier geschehen? Schlimmes, sehen Sie hier:

Treffpunkt ** Dieser polizeirechtliche Fall wurde als Abschlussklausur in der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht - Teil I: Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht gestellt. Es geht um die möglichen polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung offener Drogenszenen und die Frage der Verpflichtung zum polizeilichen Einschreiten. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Keinen Platz den Drogen **** Dieser - durchaus schwierige - Fall behandelt Fragen des Polizeirechts, sowie des vorläufigen Rechtsschutzes und des allgemeinen Verwaltungsrechts und wirft gerade wegen dieser Kombination Schwierigkeiten auf, deren Bewältigung man wohl im Ersten Staatsexamen nur gerade noch erwarten könnte. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Ordnungsliebe *** Dieser Fall zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizeiverordnung wäre - in etwas "abgespeckter" Form - auch als Examensklausur geeignet. Unverzichtbar für eine erfolgreiche Bearbeitung des Falles ist vor allem die genaue Erfassung des Regelungsinhalts der angegriffenen Verordnung.

 

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Zeichnung: Dr.  Alexander Konzelmann, Stuttgart