adler3.gif (728 Byte)Tumult im Bundestagadler3.gif (728 Byte)

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© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Bundestagsabgeordneter Ringo Rohr, gebürtiger Saarheimer, der bei der letzten Bundestagswahl überraschend das Direktmandat des saarländischen Wahlkreises Homburg errungen hatte, ist Mitglied der Fraktion der BUNTEN, die im Deutschen Bundestag zur Opposition gehört. Während einer Debatte über die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Gräfin von Eisen zur Rentenreform warf Rohr dieser vor, sie habe die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Altersversorgung wissentlich völlig falsch dargestellt. Die Absichten der Bundeskanzlerin stürzten einen Großteil der Rentner vorsätzlich in die Armut und bedeuteten mit der Abkehr vom Sozialstaat eine gewollte Verletzung des Grundgesetzes. Wörtlich fügte er hinzu: "Und wenn dann die Bundeskanzlerin mit treuherzigem Augenaufschlag erklärt, die Renten seien sicher, dann spricht sie genau so die Wahrheit, als wenn sie uns erzählt, die Erde sei eine Scheibe!" Diese Äußerung führte zu zustimmenden Rufen von Mitgliedern der "BUNTEN"-Fraktion und veranlasste den Bundestagsabgeordneten Beatus Saumann, der ebenfalls aus Saarheim stammt und über die saarländische Liste der die Bundesregierung stützenden Freiheitlichen Moralpartei (F.M.P.) in den Bundestag gewählt worden ist, zu dem Zwischenruf: "Heuchler, Dreckschleuder!".

Nachdem der daraufhin ausbrechende Tumult sich gelegt hatte, erklärte die die Sitzung leitende Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Salztapfer: "Meine Damen und Herren, ich rüge den Abgeordneten Saumann wegen Verwendung nichtparlamentarischer Ausdrücke. Ich rüge aber auch den Abgeordneten Rohr wegen seiner nichtparlamentarischen Ausführungen, die er im Zusammenhang mit der Rentenreform und der Erklärung der Frau Bundeskanzlerin gemacht hat."

Der Abgeordnete Rohr meint, die ihm erteilte Rüge sei verfassungswidrig, weil sie sich auf den Inhalt seiner Ausführungen beziehe. Er beantragt deshalb zwei Wochen nach dem Vorfall schriftlich und mit näherer Begründung beim BVerfG die Feststellung, die ihm von der Bundestagspräsidentin erteilte, in der Geschäftsordnung des Bundestages gar nicht erwähnte Rüge verstoße gegen seine Rechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 38 GG.

Bitte prüfen Sie die Erfolgsaussichten des von Rohr gestellten Antrages.

Lösungsvorschlag

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