Der baurechtliche Stadtrundgang

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung
 

Genug vergnügt!

Schwerpunkt:  Geltungsdauer einer Veränderungssperre - faktische Zurückstellung

Gunter Grossklos: "Nachdem wir die Wirkungen einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB grundsätzlich kennen gelernt haben, kommen wir nun zu einigen wichtigen Detailfragen - insbesondere den Einzelheiten der Berechnung ihrer zeitlichen Wirkungen nach § 17 Abs. 1 und 2 BauGB.

Zudem zeigt der Fall auf, welche Alternativen eine Gemeinde zur Sicherung ihrer Bauleitplanung im Vorfeld des Erlasses einer Veränderungssperre hat - nämlich die Zurückstellung nach § 15 Abs. 1 BauGB.

Der Fall gibt zudem Gelegenheit sich darüber klar zu werden, welche Auswirkungen Änderungen der Sach- und Rechtslage im Zeitraum zwischen der ablehnenden behördlichen Entscheidung und der gerichtlichen Entscheidung bei einer Verpflichtungsklage haben, die auf Erteilung einer zuvor abgelehnten Baugenehmigung gerichtet ist. Ferner lernen wir am Rande auch noch § 33 BauGB kennen. Schließlich können wir unsere bisher erarbeiteten Kenntnisse zum Bauvorbescheid (wir erinnern uns an den Abgeflammt-Fall) und zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach § 34 Abs. 2 BauGB wieder auffrischen.

Aber nun zum

Genug-Vergnügt-Fall

Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre

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7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall 

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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