(Stand der Bearbeitung: 17. Januar 2003)
Kommt es nach dem Sachverhalt auf die Rechtmäßigkeit einer Gefahrenabwehrverfügung/Polizeiverfügung an, kann in der Prüfung zumeist wie folgt vorgegangen werden, wobei hier - wie sonst - in der schriftlichen Ausarbeitung nur die Probleme näher zu behandeln sind, zu deren Prüfung der Sachverhalt Anlass gibt. Allgemein zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts siehe diesen Hinweis.
I. Ermächtigungsgrundlage
II. Formelle Rechtmäßigkeit
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestandsvoraussetzungen
insbesondere:
- Schutzgut öffentliche Sicherheit" (Unversehrtheit von Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen eines Einzelnen sowie Bestand und Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen sowie die gesamte Rechtsordnung);
- Schutzgut öffentliche Ordnung" (Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, deren Beachtung nach den jeweils herrschenden Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten staatsbürgerlichen Lebens betrachtet wird);
- konkrete Gefahr (hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens im Einzelfall) oder Störung (eingetretener und fortdauernder Schaden);
- Polizeipflichtigkeit des in Anspruch Genommenen
- aufgrund einer Spezialvorschrift,
- aufgrund einer Vorschrift über Standardmaßnahmen,
- als Störer (§ 4 oder § 5 SPolG),
- als Nichtstörer (§ 6 SPolG).
2. Ermessensausübung
- Entschließungsermessen
- Auswahlermessen
- Auswahl unter mehreren Mitteln
- Auswahl unter mehreren Polizeipflichtigen
3. Übermaßverbot
Als gesetzliche Grenze des Ermessens i.S.d. § 40 Alt. 2 SVwVfG: § 2 SPolG (siehe hierzu auch diesen Hinweis).
- Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des Mittels
- Austauschmittel (§ 3 Abs. 2 SPolG)
Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach
Studium hier lang!
© Klaus Grupp, (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)