Besprechung von Richter Carsten Ulrich in VBlBW 2001, 198 f.:

 

"Mit der CD-ROM "Saarheim" hat der Boorberg-Verlag eine elektronische Fallsammlung von Professor Dr. Grupp und Dr. Stelkens herausgebracht, die zugleich auch im Internet unter der Adresse http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/klausur.htm zu finden ist. Als Aufhänger für die 22 staatsrechtlichen und 38 verwaltungsrechtlichen Fälle dient die fiktive saarländische Stadt Saarheim. Die erdachte Geschichte der Stadt und der handelnden Personen wird dabei sehr liebevoll neben und zusätzlich zu den Fällen mit kleinen Karikaturen dargestellt.

Bei der Umsetzung der Saarheim-Fälle wurde die bisherige Internet-Konzeption beibehalten. Die Texte liegen im HTML-Format auf der CD-ROM vor, so dass man sich wie im Internet durch Anklicken des gewünschten Themas in den Fall- und Lösungstexten bewegt.

Für die Benutzung der Saarheim CD-ROM ist eine Installation auf dem eigenen PC nicht erforderlich. Auf der CD-ROM befinden sich sämtliche Dokumente im HTML-Format; somit kann die Saarheim CD-ROM an jedem PC benutzt werden, der ein CD-ROM-Laufwerk sowie einen Internet-Browser besitzt. Sofern es an einem Browser fehlen sollte, ist auf der CD-ROM eine Version des Netscape Internet-Browsers für Windows enthalten. Um das Ausdrucken zu erleichtern, wurden die Texte der CD-ROM auch zusätzlich im Microsoft Word-Format beigefügt. Es bleibt der Wahl des Anwenders überlassen, wie er sich die Fälle der Saarheim CD-ROM erschließt. Über das Inhaltsverzeichnis können die Fälle, getrennt zwischen staats- und verwaltungsrechtlichen Fällen, nach Schwierigkeitsgrad, Rechtsgebiet oder Thema ausgewählt werden. Hier findet sich zu jedem Fall eine kurze Beschreibung, der sich auch entnehmen lässt, ob der Fall ein "Examensklassiker" ist oder ob eher ein Randbereich behandelt wird. Dabei spielt die Mehrzahl der Fälle in den klassischen Examensgebieten. Der Anwender kann jedoch auch ganz intuitiv vorgehen und seinem Fall aus dem handgezeichneten Stadtplan von Saarheim heraussuchen. Auf diesem Stadtplan sind die für den jeweiligen Fall relevanten Örtlichkeiten von Saarheim verzeichnet. So gelangt der Anwender z.B. durch Anklicken des Saarheimer Sees zur saarländischen Variante des Kaiman "Sammy"-Falles, der an diesem Gewässer spielt. Bei dieser Auswahl erfährt der Anwender zuvor nichts über Rechtsgebiet oder Schwierigkeitsgrad der zu lösenden Klausur. Dies entspricht der Examenssituation, bei der dem Prüfling gleichfalls zuvor Themenbereich und Schwierigkeitsstufe unbekannt sind.

Die Fälle auf der Saarheim CD-ROM besitzen einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad, der vom Niveau einer Anfängerübung bis hin zu Fällen reicht, die über das Niveau des ersten juristischen Staatsexamens hinausreichen. In der Fallübersicht lässt sich der Schwierigkeitsgrad durch eine ausführliche Einstufung des jeweiligen Falles ablesen. Dabei ist den Autoren eine ausgewogene Mischung gelungen, deren Schwerpunkt in Blickrichtung auf die Examensvorbereitung gesetzt wurde.

Die Lösungsvorschläge für die einzelnen Fälle sind sehr ausführlich und enthalten neben Literatur- und Rechtsprechungsnachweisen auch Vertiefungshinweise, die über die konkrete Falllösung hinausgehen und allgemeine Schwierigkeiten bei der Fallbearbeitung behandeln. Zu Recht halten sich die Autoren bei den Verweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung zurück. Die einzelne Falllösung ist nicht mit Zitaten überfrachtet, sondern enthält an wichtigen Lösungspunkten jeweils einen Hinweis, wo die Thematik des behandelten Rechtsproblems am besten vertieft werden kann. Dies entspricht dem Konzept der CD-ROM als Fallrepetitorium, das ein Lehrbuch weder ersetzen will noch kann. Die bereits angesprochenen Vertiefungshinweise machen hier eine Ausnahme und behandeln häufige Klausurprobleme und -fallen abstrakt. So werden etwa die Bedeutung der Adressatentheorie oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip kurz "lehrbuchartig" zusammengefasst dargestellt. Hierdurch erhält der Prüfungskandidat eine kurze Wiederholung einiger immer wiederkehrender Kernprobleme. Die Verwendung von deutlich hervorgehobenen Gliederungsüberschriften ermöglicht auch das gezielte Nachlesen einzelner Themen des konkreten Falles.

Die Problematik, dass den Saarheimer Fällen notgedrungen das saarländische Landesrecht zu Grunde liegt, wird dadurch gelöst, dass die einschlägigen saarländischen Gesetzestexte auf der CD-ROM enthalten sind. Hier zeigt sich die Stimmigkeit des gewählten Konzepts, denn im Text, sei es in Fall oder Lösung, kann die zitierte Landesnorm durch einfaches Anklicken aufgerufen werden. Ein umständliches Suchen oder Nachschlagen der zitierten Norm entfällt. Insoweit werden die Möglichkeiten des gewählten Mediums von der Fallsammlung gut ausgenutzt. Überdies enthalten die einschlägigen Normen der CD-ROM einen kurzen Hinweis auf die Regelungen in den anderen Bundesländern. Wirkt sich eine Divergenz der Landesgesetze in der konkreten Falllösung aus, so wird dies durch einen entsprechenden Vermerk abgehandelt und auf die Auswirkungen für die jeweilige Lösung in den betreffenden Bundesländern hingewiesen.

Hervorzuheben ist auch, dass zitierte Entscheidungen teilweise ebenfalls auf der CD-ROM enthalten sind und per Mausklick aufgerufen werden können. Bei diesen Entscheidungen entfällt das ansonsten für die Vertiefung der jeweiligen Thematik notwendige Nachschlagen. Soweit das Fallrepetitorium "Saarheim" überhaupt eines Verbesserungsvorschlages bedarf, so wäre zu wünschen, dass die auf der CD-ROM selbst enthaltene Entscheidungssammlung in den folgenden Auflagen weiter vervollständigt wird.

Die "Saarheim" CD-ROM eignet sich bestens als Fallrepetitorium für jeden fortgeschrittenen Jurastudenten. Darüber hinaus sei jedem, der sich in der Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung oder das erste juristische Staatsexamen befindet, ein Blick auf die Internetseite der Autoren empfohlen. Unter der Internetadresse http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Grupp/klausur.htm finden sich sowohl die Fälle und Lösungen der vorgestellten CD-ROM als auch aktuelle Fälle, die in der Erstauflage der CD-ROM-Fallsammlung noch nicht berücksichtigt werden konnten."

 

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