Polizeiposten Saarheim

(angegliedert an Polizeiinspektion St. Ingbert, die ihrerseits Untergliederung des Landespolizeipräsidiums ist)

 

Was ist hier geschehen? Aufklärung erhalten Sie hier:

(Wenn Sie wollen, führt Sie Herr Polizeiobermeister Prinz zusammen mit seinen Kollegen vom Ordnungsamt der Stadt Saarheim und der Kreispolizeibehörde des Saarpfalz-Kreises gerne durch die polizeirechtlichen Sehenswürdigkeiten Saarheims! Kommen Sie mit zum polizeirechtlichen Stadtrundgang!)

Nächtliche Schlagfertigkeit **** Der - nicht einfache - Fall wäre als Klausur in der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene ebenso wie als Examensklausur geeignet. Es geht um die Zulässigkeit einer polizeilichen Standardmaßnahme und ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Sammy im Saarheimer See ***** Der als Anwaltsklausur konzipierte sehr schwierige Fall behandelt Probleme der Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens und des Polizeirechts, insbesondere des Polizeivollstreckungsrechts. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Abgeschleppt und Abgezockt? **** Dieser Fall behandelt das - eher schwierige - Standardproblem des Abschleppens von Kraftfahrzeugen bei nachträglich aufgestelltem Halteverbotsschild. (Abschleppfälle kommen in allen denkbaren Variationen im Examen immer wieder vor). Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Keinen Platz den Drogen **** Dieser - durchaus schwierige - Fall behandelt Fragen des Polizeirechts, sowie des vorläufigen Rechtsschutzes und des allgemeinen Verwaltungsrechts und wirft gerade wegen dieser Kombination Schwierigkeiten auf, deren Bewältigung man wohl im Ersten Staatsexamen nur gerade noch erwarten könnte. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Wildwechsel **** Dieser Fall zum Staatshaftungsrecht könnte als Hausarbeit in einer Übung im Öffentlichen Recht oder in "abgespeckter" Form auch als Examensklausur ausgegeben werden. Er behandelt Standardprobleme der Amtshaftung, allerdings in einer etwas ungewöhnlichen Einkleidung; in prozessualer Hinsicht ist die Zulässigkeit einer zivilgerichtlichen Klage zu prüfen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Fahrrad weg! ** Dieser nicht sehr schwierige Fall zum Polizeirecht könnte eine Klausur in einer Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene abgeben. Die Lösung erfordert ein wenig über das Übliche hinausgehende prozessrechtliche Kenntnisse und im Übrigen eine sorgfältige Subsumtion unter die einschlägigen Normen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Ruprechts-Razzia **** Dieser recht schwierige Fall zum allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Polizeirecht wäre als Examensklausur geeignet. Er verlangt ein gründliches Studium des Sachverhalts, damit seine Besonderheiten nicht unberücksichtigt bleiben.
Straßenschlussstrich **** Dieser Fall behandelt Probleme des öffentlich-rechtlichen Vertrages im Bereich der Gefahrenabwehr und könnte als - eher schwere - Examensklausur gestellt werden. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Most Wanted Terrorists * Dieser nicht allzu schwierige Fall zum Polizeirecht behandelt Probleme des polizeirechtlichen Entschädigungsanspruchs und der Anscheinsgefahr. Er verlangt neben polizeirechtlichen Grundkenntnissen vor allem, dass der Sachverhalt präzise erfasst und bei der Falllösung sorgfältig subsumiert wird.
Die Göttin **** Dieser Fall zum Staatshaftungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht und Polizeirecht verlangt insbesondere eine sorgfältige Analyse des im Sachverhalt geschilderten Geschehensablaufs. Er ist als Hausarbeit in der Übung zum Öffentlichen Recht ausgegeben worden, würde sich aber auch gerade noch als Examensklausur eignen. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.
Leinen los! ** Dieser polizeirechtliche Fall behandelt Fragen in Zusammenhang mit der Zulässigkeit und Durchsetzung einer Polizeiverordnung, die einen Anleinzwang für Hunde begründet. Er wäre auch als eher einfache Examensklausur geeignet, wobei es dann insbesondere auf eine systematische Vorgehensweise ankäme. Eine Variante des Falles, die nach Berliner Landesrecht zu lösen ist, finden Sie bei den Hauptstadtfällen.

 

 

Zum Stadtplan

Zum Inhaltsverzeichnis

Zum polizeirechtlichen Stadtrundgang


Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart