SAARHEIM ALTERNATIV

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

Während des alljährlich stattfindenden Stadtfestes, dem Hildeboldfest, der Stadt Saarheim (Saarpfalz-Kreis) am 26. und 27. Juli wollte die in Saarheim bestehende Bürgerinitiative Alternative Aktion e.V. auf dem als Fußgängerbereich gewidmeten Marktplatz von Saarheim (dem Erich-Schultheiß-Platz) eine Veranstaltung unter dem Motto "SAARHEIM ALTERNATIV" zur ökologisch-alternativen Umgestaltung der Saarheimer Stadtpolitik und zur Förderung alternativer Lebensformen durchführen, die unter Beteiligung anderer Verbände, Initiativen und Kulturgruppen ein Kontrastprogramm zu dem von der Stadt organisierten Stadtfest bilden sollte. Denn nach Ansicht des Alternative Aktion e.V. sei dieses im Laufe der Jahre zunehmend kommerzialisiert worden und entspreche nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen von "SAARHEIM ALTERNATIV" war u.a. beabsichtigt, Informationsstände von Natur- und Umweltschutzgruppen, des Vereins "Bliesgauer Lesben und Schwule" und der von dem bekannten Radio-Moderator Tammo "Boba" Fett (vom Saarheimer Quierfunk) gegründete Initiative "SUPERBREIT - Für die vollständige Legalisierung von Haschisch & Co." aufzustellen. Ferner sollten Imbissstände und ein Podium zu errichtet werden, von dem aus Ansprachen zu kommunalpolitischen Themen gehalten werden und auf dem in den Pausen kulturelle und musikalische Darbietungen stattfinden sollten.

Der Landrat des Saarpfalz-Kreises erteilte dem Alternative Aktion e.V. auf dessen Schreiben vom 24. Juni, in dem er sein Vorhaben mitteilte, mit Bescheid vom 7. Juli als untere Straßenverkehrsbehörde die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO, am 26. und 27. Juli jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Marktplatz für die Veranstaltung "SAARHEIM ALTERNATIV" zu nutzen, und fügte dem mehrere Auflagen bei, die insbesondere die Haftung des Alternative Aktion e.V. als Veranstalter für etwaige entstehende Schäden sowie die Freistellung der Stadt von möglichen Ersatzansprüchen betreffen. In einem weiteren Schreiben des Landrates vom 11. Juli wurde dem Alternative Aktion e.V. aufgegeben, als Veranstalter der Versammlung "SAARHEIM ALTERNATIV" dafür Sorge zu tragen, dass die Initiative "SUPERBREIT - Für die vollständige Legalisierung von Haschisch & Co." am 26. und 27. Juli nicht zum Konsum von Haschisch & Co. auf dem Erich-Schultheiß-Platz aufrufe und diesen fördere, weil insoweit gegen das Verbot des öffentlichen Konsums von Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) verstoßen werde, vor allem aber auch von Verstößen gegen die Mengenbeschränkungen der Besitzverbote nach § 3 KCanG und die Vorschriften über die Weitergabe von Cannabis nach §§ 19 ff. KCanG auszugehen sei. Dies gefährde die öffentliche Sicherheit, zumal Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen nach § 34 KCanG grundsätzlich straf- bzw. nach § 36 KCanG zumindest bußgeldbewehrt seien; zur Begründung wurde auf Flugblätter dieser Initiative verwiesen, in denen es unter der Überschrift "Saarheim raucht" heißt:

"Wir planen als Protest gegen die nach wie vor bestehende Cannabis-Prohibition bei "SAARHEIM ALTERNATIV" ein großes öffentliches Smoke-In auf dem Erich-Schultheiß-Platz in Saarheim! Wir wollen dort am letzten Juli-Wochenende gemeinsam ständig gut breit sein und haben deshalb für alle genug Stoff besorgt. Danke den edlen Spendern, die  ungenannt bleiben wollen. Kostenlose Tütenabgabe für alle Mitdemonstrierenden !!!. Bringt aber auch eigenen Stoff, Freunde und Bekannte mit. Auch Interessierte und "Anfänger" sind herzlich eingeladen. Haschisch zu konsumieren und dafür zu demonstrieren ist nicht illegal!"

Karla Körnli, Vorstandsmitglied des Alternative Aktion e.V., hält die vom Landrat angeordneten Beschränkungen der für den 26. und 27. Juli geplanten Veranstaltung für rechtswidrig: Das Vorhaben sei bereits nicht erlaubnispflichtig, weil es keine Veranstaltung zur Benutzung der Straße für den Verkehr darstelle, vielmehr handele es sich um eine stationäre Aktion, die zudem ein kommunalpolitisches Anliegen verfolge; überdies sei des Alternative Aktion e.V. auch nicht für das Verhalten der Initiative "SUPERBREIT - Für die vollständige Legalisierung von Haschisch & Co." verantwortlich, welches ohnehin legal sei.

Gegen die der Erlaubnis vom 7. Juli beigefügten Auflagen und gegen die Verfügung vom 11. Juli legte die Alternative Aktion e.V. daher am 14. Juli ordnungsgemäß Widerspruch ein, indem die oben vorgebrachten Argumente ausführlich dargelegt wurden. Der Widerspruch wurde jedoch mit Bescheid vom 21. Juli als unbegründet zurückgewiesen, wobei in der Begründung des Widerspruchsbescheids seinerseits ausführlich auf die vorgebrachten Argumente des Alternative Aktion e.V. eingegangen wurde.

Daraufhin sagte der Alternative Aktion e.V. die Veranstaltung "SAARHEIM ALTERNATIV" ab.

Karla Körnli möchte deshalb namens des Vereins gerichtlich klären lassen, ob die Bescheide des Landrates des Saarpfalz-Kreises vom 7. und 11. Juli rechtmäßig sind. Um insoweit Rat zu erhalten, sucht sie am 25. Juli Rechtsanwalt Rudi Rathgeber auf.

Bitte prüfen Sie gutachtlich - ohne auf straßenrechtliche Aspekte einzugehen -, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine gerichtliche Klärung durch Rathgeber im Namen des Alternative Aktion e.V. herbeigeführt werden könnte und welches Ergebnis sie hätte.

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!