Bedeutung der Adressatentheorie

(Stand der Bearbeitung: 5. Januar 2006)

 

Die sog. Adressatentheorie zieht die Konsequenz aus dem Elfes-Urteils des BVerfG (BVerfGE 6, 32 ff.) für das Verwaltungsprozessrecht. Sie enthält zwei Aussagen:

Wie gezeigt, hat die Adressatentheorie einen sehr begrenzten Anwendungsbereich. Einen sehr groben Fehler stellt es dar, wenn sie angewendet wird


© Klaus Grupp, (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)