SAARHEIM ALTERNATIV

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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Während des alljährlich stattfindenden Stadtfestes, dem Hildeboldfest, der Stadt Saarheim (Saarpfalz-Kreis) am 26. und 27. Juli wollte die in Saarheim bestehende Bürgerinitiative Alternative Aktion e.V. auf dem als Fußgängerbereich gewidmeten Marktplatz von Saarheim (dem Erich-Schultheiß-Platz) eine Veranstaltung unter dem Motto "SAARHEIM ALTERNATIV" zur ökologisch-alternativen Umgestaltung der Saarheimer Stadtpolitik und zur Förderung alternativer Lebensformen durchführen, die unter Beteiligung anderer Verbände, Initiativen und Kulturgruppen ein Kontrastprogramm zu dem von der Stadt organisierten Stadtfest bilden sollte. Denn nach Ansicht des Alternative Aktion e.V. sei dieses im Laufe der Jahre zunehmend kommerzialisiert worden und entspreche nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen von "SAARHEIM ALTERNATIV" war u.a. beabsichtigt, Informationsstände von Natur- und Umweltschutzgruppen, des Vereins "Bliesgauer Lesben und Schwule" und der von dem bekannten Radio-Moderator Tammo "Boba" Fett (vom Saarheimer Quierfunk) gegründete Initiative "SUPERBREIT - Für die Legalisierung von Haschisch & Co." aufzustellen. Ferner sollten Imbissstände und ein Podium zu errichtet werden, von dem aus Ansprachen zu kommunalpolitischen Themen gehalten werden und auf dem in den Pausen kulturelle und musikalische Darbietungen stattfinden sollten.

Der Landrat des Saarpfalz-Kreises erteilte dem Alternative Aktion e.V. auf dessen Schreiben vom 24. Juni, in dem er sein Vorhaben mitteilte, mit Bescheid vom 7. Juli als untere Straßenverkehrsbehörde die Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO, am 26. und 27. Juli jeweils von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr den Marktplatz für die Veranstaltung "SAARHEIM ALTERNATIV" zu nutzen, und fügte dem mehrere Auflagen bei, die insbesondere die Haftung des Alternative Aktion e.V. als Veranstalter für etwaige entstehende Schäden sowie die Freistellung der Stadt von möglichen Ersatzansprüchen betreffen. In einem weiteren Schreiben des Landrates vom 11. Juli wurde dem Alternative Aktion e.V. aufgegeben, als Veranstalter der Versammlung "SAARHEIM ALTERNATIV" dafür Sorge zu tragen, dass die Initiative "SUPERBREIT - Für die Legalisierung von Haschisch & Co." am 26. und 27. Juli nicht zum Konsum von Haschisch & Co. aufrufe oder diesen fördere, weil darin ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz liege, der die öffentliche Sicherheit gefährde; zur Begründung wurde auf Flugblätter dieser Initiative verwiesen, in denen es unter der Überschrift "Saarheim raucht" heißt:

"Wir planen als Protest gegen die bestehende Cannabis-Prohibition bei "SAARHEIM ALTERNATIV" ein großes öffentliches Smoke-In! Wir wollen am letzten Juli-Wochenende gemeinsam ständig gut breit sein - Haschisch & Co. zu konsumieren und dafür zu demonstrieren ist nicht illegal!"

Gegen die der Erlaubnis vom 7. Juli beigefügten Auflagen und gegen die Verfügung vom 11. Juli legte der Alternative Aktion e.V. am 14. Juli ordnungsgemäß Widerspruch ein, der jedoch mit Bescheid vom 21. Juli als unbegründet zurückgewiesen wurde. Daraufhin sagte der Alternative Aktion e.V. die Veranstaltung "SAARHEIM ALTERNATIV" ab.

Karla Körnli, Vorstandsmitglied des Alternative Aktion e.V., hält die vom Landrat angeordneten Beschränkungen der für den 26. und 27. Juli geplanten Veranstaltung für rechtswidrig: Das Vorhaben sei bereits nicht erlaubnispflichtig, weil es keine Veranstaltung zur Benutzung der Straße für den Verkehr darstelle, vielmehr handele es sich um eine stationäre Aktion, die zudem ein kommunalpolitisches Anliegen verfolge; überdies sei der Alternative Aktion e.V. auch nicht für das Verhalten der Initiative "SUPERBREIT - Für die Legalisierung von Haschisch & Co." verantwortlich, welches ohnehin legal sei. Der Alternative Aktion e.V. beabsichtige zudem, die Veranstaltung "SAARHEIM ALTERNATIV" bei nächster Gelegenheit in der geplanten Form durchzuführen. Karla Körnli möchte deshalb namens des Vereins gerichtlich klären lassen, ob die Bescheide des Landrates des Saarpfalz-Kreises vom 7. und 11. Juli rechtmäßig sind. Um insoweit Rat zu erhalten, sucht sie am 25. Juli Rechtsanwalt Rudi Rathgeber auf.

Bitte prüfen Sie gutachtlich - ohne auf straßenrechtliche Aspekte einzugehen -, ob und gegebenenfalls in welcher Weise eine gerichtliche Klärung durch Rathgeber im Namen des Alternative Aktion e.V. herbeigeführt werden könnte und welches Ergebnis sie hätte.

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!