Die "Saarheimer Verträge"
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler
mit freundlicher Genehmigung von Rechtsanwalt Dieter Lang.
Nach langen zähen Verhandlungen werden im historischen Festsaal des Rathauses der Stadt Saarheim endlich die Änderungsverträge zur erneuten Reform der Europäischen Union von den Vertretern ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet. Die Verträge werden als die "Saarheimer Verträge" in die europäische Geschichte eingehen und sehen u.a. folgende Neuregelung für den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft vor:
Art. 1
Die Rechtsetzung über Steuern und Abgaben geht auf die Europäische Gemeinschaft über. Die Mitgliedstaaten verlieren ihre sämtlichen Zuständigkeiten auf diesem Gebiet. Der Ertrag aller Steuern und Abgaben fließt der Europäischen Gemeinschaft zu, die die Mitgliedstaaten mit ausreichenden Finanzmitteln versieht. [...]
Art. 138
Eigentümer von privaten und öffentlichen Gebäuden sind verpflichtet, jährlich am 5. Mai - Europa-Tag - von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ortszeit die Gebäude mit einer Flagge der Europäischen Union gemäß den Vorgaben in Anhang A zu beflaggen. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten geahndet. Der Vollzug erfolgt nach nationalem Recht. [Anhang A regelt die Gestaltung der Fahne und wie und wo sie zu befestigen ist.]
Die Ratifizierung der Verträge erfolgt durch das "Zustimmungsgesetz zu den Saarheimer Verträgen", das von Bundestag und Bundesrat mit den Stimmen von jeweils zwei Dritteln ihrer Mitglieder verabschiedet wird. Das weitere Gesetzgebungsverfahren wird ordnungsgemäß durchgeführt.
Die Rentnerin Annerose Eisenbeißer, die das Eigentum an einem noch von ihrem verstorbenen Gatten unter großen Opfern abgezahlten Einfamilienhaus im Saarheimer Ortsteil St. Louis, Kirchweg 14, genießt, erfährt vom In-Kraft-Treten des Zustimmungsgesetzes aus der Tagespresse. Wutentbrannt erhebt sie sofort formgerecht Verfassungsbeschwerde gegen die Art. 1 und Art. 138 der "Saarheimer Verträge" und den "Ausverkauf deutscher Souveränitätsrechte" durch den Bundestag. Sie trägt zur Begründung vor, dass sie schon immer gewusst habe, dass "das mit dem Europa" nicht gut gehen könne. Die Pflicht zur Beflaggung erinnere sie nicht nur an dunkle Zeiten, sondern beschränke sie auch rechtswidrig in der Nutzung ihres Häuschens und zwinge ihr eine Europa-freundliche Gesinnung auf, die sie nicht teile, so dass hierdurch ihre Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 und Art. 14 GG verletzt würden. In einem freien und demokratischen Land müsse es zudem verfassungswidrig sein, wenn "die da oben" die Selbständigkeit Deutschlands dadurch beendeten, dass der Staat keine eigenen Einkünfte mehr habe und von "denen da im Ausland" abhängig werde. Was sei denn ihre - Annerose Eisenbeißers - Stimme bei den Bundestagswahlen noch wert, wenn die gewählten Volksvertreter gar nichts mehr selbst bestimmen und gestalten könnten, weil das Geld nur noch "vom Ausland" aus zugeteilt werde? Ihr Recht aus Art. 38 Abs. 1 GG sei demnach nicht mehr das Papier wert, auf dem es stehe. Auch werde durch die Europäisierung der Steuergesetzgebung in diesem Bereich - auch wenn der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Grundrechte noch so sehr schütze - der Schutz ihrer Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht mehr gesichert, so dass sie schon durch diese Übertragung der Steuergesetzgebung auf die Europäische Gemeinschaft in ihren Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG, die sie vor rechtswidriger Besteuerung schützten, verletzt sei.
Hat die Verfassungsbeschwerde Annerose Eisenbeißers Aussicht auf Erfolg?