Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Himmelsstrahler

Schwerpunkt: Voraussetzungen einer Abriss- oder Beseitigungsverfügung - Begriff der baulichen Anlage - Genehmigungsbedürftigkeit eines Bauvorhabens - Zulässigkeit von Werbeanlagen - Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich - Prüfungskompetenz der Bauaufsichtsbehörde

Gunter Grossklos: grosskloscool.jpg (35265 Byte)"Wenn wir uns jetzt zum Jugendtreff in Quierbrück begeben, sollten wir alle möglichst 'unauffällig' wirken. 

Wir haben hier die Voraussetzungen einer Beseitigungsverfügung zu prüfen - ein Mittel zur Durchsetzung baurechtlicher Vorschriften, das ein sehr scharfes Schwert darstellt. Sie werden auch hier bemerken, dass sich hinsichtlich des Aufbaus die Prüfung einer bauordnungsrechtlichen Verfügung nicht wesentlich von der Prüfung von Gefahrabwehrverfügungen im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht unterscheidet.

Das Besondere dieses Falles ist zudem, dass nicht eigentlich ein 'Bauvorhaben' in Frage steht, sondern es um den Bau einer Werbeanlage geht. Insoweit verdeutlicht der Fall auch die unterschiedlichen Begriffe der 'Anlage' und der 'baulichen Anlage' im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht. In bauplanungsrechtlicher Hinsicht geht es vor allem um die Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 30, § 34 und § 35 BauGB - eine Abgrenzung, die auch den Gerichten manchmal schwer fällt, wie dieser Fall zeigt. Zudem werden wir lernen, mit welchen 'außerbaurechtlichen' öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein Bauvorhaben vereinbar sein muss - ein Problem, das bereits im Biergarten-Fall eine Rolle gespielt hat."

Himmelsstrahler-Fall

  Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall

Himmelsstrahler-Fall     bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Sicherung der Bauleitplanung

Veränderungssperre-Fall

Genug-vergnügt-Fall

7. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

Sonnendeck-Fall

8. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Dr. Nils Neumann

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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