Der baurechtliche Stadtrundgang

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
 

Unschuldslamm

Schwerpunkt:  Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung - Legalisierungswirkung der Baugenehmigung - Zulässigkeit eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich

Gunter Grossklos: "Ein noch relativ harmloses Instrument, um repressiv gegen baurechtliche Missstände vorzugehen, ist die Nutzungsuntersagung. Mit deren Voraussetzungen soll der nun zu bearbeitende Fall vertraut machen. Zudem zeigt der Fall, dass eine Baugenehmigung Legalisierungswirkung entfaltet, ein Vorhaben also trotz materieller Baurechtswidrigkeit Bestand haben kann, wenn es durch eine wirksame Baugenehmigung gedeckt ist. In bauplanungsrechtlicher Hinsicht ist schließlich die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bei Vorliegen eines Bebauungsplans zu prüfen, wobei die Abgrenzung der einzelnen Nutzungsarten der BauNVO im Verhältnis untereinander wieder einmal bedeutsam ist. Insoweit unterscheidet sich der Prüfungsaufbau nicht wesentlich von den bisher bearbeiteten Fällen."

Unschuldslamm-Fall

Das Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:

Sammelpunkt: Begrüßung

1. Halt: Baugenehmigung und Bauvorbescheid
Biergarten-Fall

Glashaus-Fall

Laserdrome-Fall

Neuer Mensch-Fall

Abgeflammt-Fall

2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung

Abgestellt-Fall

3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen
Mobilmachung-Fall

Unschuldslamm-Fall     bauarbeiter.gif (1998 Byte)

Himmelsstrahler-Fall

Freudenhaus-Fall

Manche-sind-gleicher-Fall

Scheunenabbruch-Fall
4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen

Schwein-gehabt-Fall

5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen
Satellitenempfangsanlage-Fall

Investory-Fall

6. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht

Wolfsgehege-Fall

Seniorenresidenz-Fall

7. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht
Versprochen-ist-versprochen-Fall

Zusammenfassung und Verabschiedung
 


Zeichnung: Satish Sule

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler