Der baurechtliche Stadtrundgang
3.
Halt:
Bauordnungsrechtliche Verfügungen
|
Scheunenabbruch Schwerpunkt: Zwangsdurchsetzung von Gefahrenabwehrmaßnahmen im Bauordnungsrecht - Abgrenzung Generalklausel und BeseitigungsverfügungGunter Grossklos: |
Das
Baustellenschild zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
1. Halt:
Baugenehmigung und BauvorbescheidBiergarten-Fall Laserdrome-Fall Abgeflammt-Fall 2. Halt: Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 3. Halt: Bauordnungsrechtliche Verfügungen Mobilmachung-Fall Freudenhaus-Fall Scheunenabbruch-Fall4. Halt: Das gemeindliche Einvernehmen 5. Halt: Überprüfung baurechtlicher Satzungen Satellitenempfangsanlage-Fall 6. Halt: Der Nachbarstreit in Baurecht Wolfsgehege-Fall7. Halt: Der öffentlich-rechtliche Vertrag im Baurecht Versprochen-ist-versprochen-Fall |
Zeichnung: Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler