Polizeirechtlicher Stadtrundgang
1. Halt: Begrüßung der Rundgangsteilnehmer
- Grundsätzliches zur Organisation der Polizei
Peter Prinz: "Die Organisation der Polizeibehörden (und Ordnungsbehörden) ist also in den verschiedenen Bundesländern ganz unterschiedlich. Bei uns im Saarland ist es so, dass Vollzugspolizeibehörden (wie auch in allen übrigen Bundesländern) Landesbehörden sind. Die genaue Organisation der Vollzugspolizei findet sich jedoch (leider) nicht im SPolG, sondern in einer auf Grund von § 82 Abs. 2 SPolG erlassenen Verwaltungsvorschrift, was unter dem Gesichtspunkt des institutionellen Gesetzesvorbehalts nicht ganz unproblematisch ist (vgl. U. Stelkens, LKV 2003, 489, 492), uns hier aber nicht weiter interessieren soll." Nathalie Neuschwander: "Die genaue Organisation der Polizeiverwaltungsbehörden ist demgegenüber in §§ 75 ff. SPolG abschließend geregelt. Insoweit ist die wichtigste Bestimmung, dass die Bürgermeister die sog. 'Ortspolizeibehörden' sind (§ 76 Abs. 3 SPolG). In Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern (Saarheim ist eine solche) heißen die Bürgermeister nach § 29 Abs. 3 KSVG nun Oberbürgermeister. § 76 Abs. 3 SPolG umfasst auch diese. Die Ortspolizeibehörden gehören nun wiederum den 'Allgemeinen Polizeiverwaltungsbehörden' an (§ 75 Abs. 2 Nr. 3 SPolG). Aus § 80 Abs. 1 und 2 SPolG ergibt sich, dass die Ortspolizeibehörden für die Gefahrenabwehr zuständig sind, wenn nichts anderes bestimmt ist." Peter Prinz: "Ein Zuständigkeitsproblem, das bei Euch eine Rolle spielt, hast Du aber noch vergessen . . ." Nathalie Neuschwander: "Stimmt,
der Hammer kommt noch. Peter Prinz: "So, jetzt genug mit dem Organisationsrecht, kommen wir erst einmal zu einem noch ganz einfachen Fall - doch halt, vorher darf ich Ihnen noch dieses Merkblatt zur Prüfung der Rechtmäßigkeit von Gefahrenabwehrverfügungen austeilen . . ." Zum ersten Fall: Boygroup-Fall.
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Die
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem
2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Dr. Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler