Polizeirechtlicher Stadtrundgang
2.
Halt: Generalklausel - Voraussetzungen
Boygroup Schwerpunkte: Grundbegriffe der polizeirechtlichen Generalklausel - Verfassungsmäßigkeit der Verwendung des Begriffs "öffentliche Ordnung" - Voraussetzungen einer Störung der "öffentlichen Ordnung" Nathalie Neuschwander: Wir lernen an diesem Fall aber auch: Definition ersetzt nicht Subsumtion. Wenn die Begriffe der polizeirechtlichen Generalklausel definiert sind, müssen Sie fragen, ob ihre Voraussetzungen im vorliegenden Fall auch tatsächlich erfüllt sind. Hier liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit . . ." Verlaufen? Folgen Sie
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1.
Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei
- Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung |
Zeichnung: Satish Sule
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler