SaaRunner

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

Vor einigen Jahren hat Rudi "Rambo" Rebhuhn unter dem Namen "Saarcurity" in seiner Heimatstadt Saarheim ein Unternehmen gegründet, das Sicherheitsdienstleistungen i. S. des § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO erbringt, da eine solche Betätigung seinen sportlichen Fähigkeiten und vor allem seiner, wie er findet, ausgeprägten Durchsetzungskraft gerecht wird. Insbesondere organisiert er für die Diskotheken- und Gaststättenbetreiber der Stadt Saarheim - vor allem für Heinz Hirsch und Lola Labelle - Türsteher- und Ordnerdienste, wobei er auch selbst (gegebenenfalls handgreiflich) im operativen Geschäft tätig wird. Dementsprechend hatte er rechtzeitig bei dem hierfür (nach § 1 und § 7 GewOZVO) zuständigen Oberbürgermeister der Stadt Saarheim - Gewerbeaufsichtsamt - eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO beantragt, nachdem er bei der IHK Saarland einen Kurs absolviert und die notwendigen Prüfungen bestanden hatte, so dass er auch die Nachweise nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO und § 34a Abs. 1a Satz 2 GewO verfügt. Da bei der Stadt Saarheim keine Zweifel an der Zuverlässigkeit Rebhuhns auftraten (er war bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten) und sein Unternehmen auch finanziell auf sicherem Boden zu stehen schien, wurde ihm die Erlaubnis antragsgemäß erteilt.

Rebhuhn ist allerdings seit dem letzten Jahr auch Mitglied ("Member") in der Funktion des Schriftführers ("Secretary") der saarländischen Rockergruppe "SaaRunner". Die Gruppe steht unter Beobachtung des Saarländischen Landesamts für Verfassungsschutz und ist in Saarheim seit mehreren Jahren aktiv. Die "SaaRunner" gehört nach Informationen des Verfassungsschutzes zum Kreis der sog. Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG). Bei letzteren handelt es sich um Gruppierungen, die sich bewusst von normalen Zusammenschlüssen begeisterter Motorradfahrer abheben wollen, indem sie diese als "Wochenendler" bezeichnen und selbst für sich in Anspruch nehmen, in besonders enger Verbundenheit Strukturen aufzubauen, die geltende Gesetze unbeachtet lassen. Die Gruppierungen, deren Gründungsgeschichte auf gewaltsame Auseinandersetzungen von Rockergruppen mit der Polizei im Jahr 1947 in Hollister, USA, zurückgeht, zeichnen sich durch eine deutliche Nähe zur organisierten Kriminalität aus, indem sie sich u. a. durch illegalen Drogenhandel und Schutzgelderpressungen finanzieren. Die Mitglieder tragen ihre Überzeugung bei Treffen nach außen sichtbar u. a. durch das Tragen von Lederjacken, auf die sie das Club-Abzeichen "SaaRunner - 1‰" in Form eines Dreiecks auf ihre Jacken genäht haben. Dies soll die Abkehr von spießigen, gesetzestreuen Konventionen symbolisieren, die die Mitglieder verachten und ihrem Zusammengehörigkeitsgefühl Ausdruck verleihen.

In seiner Freizeit trifft sich Rebhuhn regelmäßig mit den anderen Members der "SaaRunner", um mit diesen Alkohol zu konsumieren. Im Zuge dieser Treffen geht es durchaus auch darum, "gegnerische" Motorrad-Gangs - wie insbesondere die "Rottweiler" - zu provozieren und mit ihnen handgreifliche Streitigkeiten über ihre jeweiligen "Revier-Zuständigkeiten" auszutragen. Im Verlauf derartiger - durchaus gesuchter - Auseinandersetzungen werden in der Regel auch nicht unerhebliche Körperverletzungsdelikte durch Mitglieder der rivalisierenden Gangs begangen, die bereits Gegenstand strafrechtlicher Verurteilungen gewesen sind.

Am Abend des 25. Juni letzten Jahres kam es nun erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der "SaaRunner" und der "Rottweiler" vor dem Long Branch Steakhouse & Nightclub in Saarheim. Auslöser waren Angriffe von Mitgliedern der "SaaRunner" auf solche der "Rottweiler" vor dem im Stadtzentrum Saarheims gelegenen Nachtclub. Im Verlauf der Rivalitäten wurden mehrere Beteiligte durch Schläge und Messerstiche verletzt, wobei eine Person lebensgefährliche Stichverletzungen erlitt. Rebhuhn wird von einer herbei gerufenen Polizeistreife (bestehend aus P.O.M Peter Prinz und P.M. Hajo Haßdenteufel) in unmittelbarer Nähe des Tatorts angetroffen, als er - gekleidet in Lederjacke mit aufgenähtem Symbol "SaaRunner - 1‰" - sich in langsamer Gangart entfernt. In einer bei dieser Gelegenheit erfolgenden polizeilichen Befragung gibt Rebuhn an, nichts von einer etwaigen gewalttätigen Auseinandersetzung wahrgenommen zu haben. Auch die anderen Mitglieder der rivalisierenden Gruppierungen machen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden lediglich die Angabe, nichts gesehen zu haben, sodass sich deren Beweisführung sehr schwierig gestaltet. Der Vorfall in der Nacht des 25. Juni erschütterte jedoch ganz Saarheim und nicht zuletzt Tammo Fett berichtet hierüber im Quierfunk Radio. Mit Verfügung vom 12. September stellt die zuständige Staatsanwaltschaft die Ermittlungen hinsichtlich Rebhuhn allerdings gem. § 170 Abs. 2 StPO ein.

Als der mittlerweile für die Angelegenheiten der Gewerbeaufsicht bei der Stadt Saarheim zuständige Stadthauptsekretär Gerd Mütlich von den Ereignissen in der Nacht vom 25. auf den 26. Juni erfährt, hält er eine Aufhebung der Rebhuhn erteilten Bewachungsgewerbeerlaubnis für dringend erforderlich, da man ja kaum den "Bock zum Gärtner machen" und sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausgerechnet solchen Personen gestatten dürfe, die selbst eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Nach entsprechender Anhörung Rebhuhns hob der Oberbürgermeister der Stadt Saarheim dementsprechend die Rebhuhn erteilte Bewachungsgewerbeerlaubnis mit Wirkung für die Zukunft durch formell ordnungsgemäßen Bescheid vom 4. Juli auf. Zur Begründung wird ausgeführt, dass bei Rebhuhn aufgrund seiner - zumindest passiven - Beteiligung an der Schlägerei eine Neigung zu Gewaltbereitschaft deutlich geworden sei, die nach Abwägung aller Umstände unvereinbar mit seiner Tätigkeit als Erbringer von Sicherheitsdienstleistungen wäre, die im Kern die Prävention und Deeskalation gewaltsamer Auseinandersetzungen beinhalte. Die getragene Lederjacke mit dem Abzeichen der "SaaRunner" zeige eine Zugehörigkeit zu der Rocker-Gruppe, die - trotz einer Teilnahme an deren Treffen in seiner Freizeit - Rückschlüsse auf eine nicht vorhandene gewerberechtliche Zuverlässigkeit auch während seiner Arbeitszeit zulasse.

Rebhuhn behauptet dagegen weiterhin, er habe nicht an gewalttätigen Auseinandersetzungen am 25. Juni teilgenommen; überhaupt hätten solche nicht stattgefunden. Überdies trage er die Symbole "SaaRunner - 1‰" lediglich zu modischen Zwecken und sei keineswegs aktiv in der Rockerszene des "SaaRunner". Vor allem aber ließen seine behördlicherseits behaupteten Mitgliedschaften, die allesamt dem Bereich seiner Freizeitgestaltung zuzuordnen seien, in keiner Weise Rückschlüsse auf seine berufliche Seriosität und damit seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit zu. Aus diesen Gründen hält er die Aufhebung seiner Bewachungsgewerbeerlaubnis für rechtswidrig und möchte weiterhin seinem Bewachungsgewerbe nachgehen. Daher erhebt er - nach erfolglos eingelegtem Widerspruch - vor dem zuständigen Verwaltungsgericht des Saarlandes form- und fristgerecht Klage gegen den Bescheid vom 4. Juli.

Hat Rebhuhns Klage Aussicht auf Erfolg?

Lösungsvorschlag

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