Dr. Lutz Lautstark
ist Eigentümer einer Monumentalfigur. Es handelt sich um eine sechs Meter hohe Statue,
die der 1971 verstorbene Konrad Kreißler, der Schwiegervater Dr. Lautstarks,
geschaffen hatte und die den "Neuen Menschen" darstellt. Ihre Erstellung war
1938 von der NSDAP-Führung zur Ausschmückung des Nürnberger Reichsparteitagsgeländes
in Auftrag gegeben worden, wobei dem Künstler jedoch Spielraum bei der Ausgestaltung
belassen worden war. Die Statue verblieb allerdings im Saarland, weil sie wegen ihrer
Größe und ihres Gewichts während des Krieges nicht nach Nürnberg transportiert werden
konnte.
Dr. Lautstark will diese Statue zur "Erbauung
der Saarheimer Bevölkerung" auf seinem im Außenbereich von Saarheim gelegenen
Wiesengrundstück aufstellen, dessen Umgebung vorwiegend land- und forstwirtschaftlich
genutzt wird und wegen seiner Schönheit ein beliebtes Naherholungsgebiet darstellt. Die
Statue soll dort auf einen ca. sieben Meter hohen Sockel aus Granit gesetzt und sicher
verankert werden, so dass eine Gefährdung von Personen und Sachen jedenfalls
ausgeschlossen ist.
Ein entsprechender, an den Landrat des Saarpfalz-Kreises -
untere Bauaufsicht - gerichteter Antrag Dr. Lautstarks auf Erteilung einer
Baugenehmigung vom 27. Februar letzten Jahres wurde jedoch vom insoweit zuständigen
Leiter der Außenstelle Saarheim der Unteren
Bauaufsichtsbehörde des Saarpfalz-Kreises, Gunter
Grossklos, nach ordnungsgemäßer Anhörung am 13. Mai letzten Jahres abschlägig
beschieden, nachdem auch die Stadt Saarheim ihr Einvernehmen verweigert hatte. Die
Ablehnung wurde damit begründet, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich unzulässig sei.
Es verunstalte das Landschaftsbild und beeinträchtige die natürliche Eigenart der
Landschaft. Dies sei den im Außenbereich Erholung Suchenden nicht zuzumuten. Für diese
Einschätzung spiele es - unabhängig davon, welcher künstlerische Wert der Statue
beizumessen sei - keine Rolle, dass die Figur aus der NS-Zeit stamme.
Gegen diese Ablehnung legte Dr. Lautstark am
23. Mai letzten Jahres formgerecht Widerspruch ein, der jedoch vom
Kreisrechtsausschuss des Saarpfalz-Kreises am 2. Juni als unbegründet
zurückgewiesen wurde. Am 9. Juni erhob deshalb Dr. Lautstark Klage beim
Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen den Landrat des Saarpfalz-Kreises als untere
Bauaufsichtsbehörde. Er ist der Ansicht, dass sein Vorhaben durch die Kunstfreiheit
geschützt sei, in die der Staat nicht reglementierend eingreifen dürfe; daher müsse er
allein darüber entscheiden können, wo das ihm gehörende Kunstwerk aufgestellt werden
solle. Deshalb seien von vornherein alle einschränkenden Vorschriften des Baurechts für
sein Vorhaben nicht anwendbar und insbesondere eine Baugenehmigung nicht erforderlich.
Jedenfalls erwachse ihm aus Art. 5 Abs. 3 GG zumindest ein Anspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung. Er beantragt daher,
1. festzustellen, dass es für sein Vorhaben keiner
Baugenehmigung bedarf,
und hilfsweise,
2. den Landrat des Saarpfalz-Kreises - untere Bauaufsicht
- zu verpflichten, die Baugenehmigung gemäß dem Antrag vom 13. Mai zu erteilen.
Bitte prüfen Sie in einem Gutachten die Erfolgsaussichten
der Klage.
Lösungsvorschlag
Zurück zum
Inhaltsverzeichnis
Zurück zum
Stadtplan
Teilnehmer
des Baurechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!
Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann, Stuttgart