Richterschelte

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim

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Großes Aufsehen erregte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5. September letzten Jahres: Richter am Verwaltungsgericht Benno Ballmann hatte als Einzelrichter der Klage des 13-jährigen türkischen Staatsangehörigen Mehmet X (Name von der Redaktion geändert) gegen die Anordnung seiner Abschiebung mit der Begründung stattgegeben, dass dieser zwar in 104 Fällen nachgewiesenermaßen Eigentums- und Körperverletzungsdelikte begangen habe, er jedoch nach § 19 StGB als schuldunfähig anzusehen und dies im Rahmen der Abwägungsentscheidung nach § 53 Abs. 1 AufenthG nicht berücksichtigt worden sei.

Am meisten empörte sich über dieses Urteil der Saarheimer Verleger Dr. Lutz Lautstark: Da Mehmet X in Saarheim lebe, könne er seines Lebens nicht mehr sicher sein. Es könne nicht sein, dass sein Recht auf Sicherheit den zweifelhaften Interessen eines "▪▪▪▪" [Anmerkung der Redaktion: Der gewählte Ausdruck widerspricht den Redaktionsrichtlinien der Saarheimer Fälle und kann daher hier nicht wiedergegeben werden] geopfert werde. Es sei daher wieder einmal an der Zeit, dass das deutsche Volk seinen "Lebensraum" vor "ungesteuerter Zuwanderung" krimineller ausländischer Elemente verteidige. Daher sei es notwendig, deren "formal deutsche Helfershelfer zweifelhaften deutschen Blutes" zu "demaskieren" und sie der redlichen deutschen Öffentlichkeit als das vorzustellen, was sie seien: Volksverräter!

Dr. Lautstark meldete daher am 2. Oktober beim Landrat des Saarpfalz-Kreises die Durchführung einer Demonstration gegen die "skandalöse Entscheidung des Unrechtsrichters Ballmann" an. Die für den 10. Oktober geplante Demonstration sollte vom Saarheimer Rathausplatz zum Richterweg 10, dem Haus des Richters Ballmann, führen. Vor dem Haus sollte eine Abschlusskundgebung stattfinden, bei der vor allem Dr. Lautstark zu Wort kommen sollte. Dr. Lautstark rechnete, wie er in der Anmeldung angab, mit einer Beteiligung von etwa 5.000 Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Unverständnis mit der "Unrechtsprechung" des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, insbesondere der des Richters Ballmann, überzeugend zum Ausdruck bringen würden.

Noch am 2. Oktober telefonierte der Landrat des Saarpfalz-Kreises Ludolf Landheimer mit Dr. Lautstark und machte ihn darauf aufmerksam, dass der geplante Demonstrationszug nicht zu Ballmanns Haus führen und dort auch keine Kundgebung stattfinden dürfe, da "auch ein Verwaltungsrichter ein Recht auf ein Privatleben habe". Dr. Lautstark rechtfertigte die Wahl des Ortes mit dem Hinweis, dass man Ballmann nur dort "direkt und wirksam mit Kritik konfrontieren" könne, ohne dass sich dieser dem "feige entziehen" könne.

Mit Bescheid an Dr. Lautstark vom 6. Oktober verfügte Landheimer daher folgende "Auflage betreffend die Durchführung der Demonstration am 10. Oktober", in der es u.a. heißt:

"Sehr geehrter Herr Dr. Lautstark,

ich untersage Ihnen, den von Ihnen für den 10. Oktober dieses Jahres angemeldeten Demonstrationszug bis zum Haus Richterweg 10 zu führen und dort eine Kundgebung abzuhalten. Die Polizei habe ich gebeten, den Richterweg an der Einmündung in die Luisenstraße abzusperren. Als Ausweichmöglichkeit für die Abschlusskundgebung schlage ich Ihnen den Erich-Schultheiß-Platz vor, auf dem mehr als 5.000 Personen unterkommen können. [...]"

Der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehene und von Landheimer unterschriebene Bescheid enthält weiterhin eine ausführliche, Ermessenserwägungen anstellende Begründung und eine den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO entsprechende Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO.

Da Dr. Lautstark die Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes im Wege eines Eilverfahrens für aussichtslos hielt, führte er den ansonsten plangemäß durchgeführten, 362 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassenden Demonstrationszug entsprechend der "Auflage" nur bis zum Beginn des Richterweges und sodann zum Erich-Schultheiß-Platz, wo die Abschlusskundgebung stattfand.

Dr. Lautstark ist jedoch der Auffassung, dass ihm Unrecht geschehen sei, und hat deshalb am 15. Oktober bei dem Verwaltungsgericht des Saarlandes "gegen die rechtswidrige Beschränkung des Art. 8 GG", die ihm widerfahren sei, Klage erhoben. In der Begründung gab er außerdem an, er wolle sobald wie möglich sein ursprüngliches Vorhaben durchführen und Herrn Ballmann vor dessen Wohnhaus deutlich machen, dass nicht in derartiger Weise Recht "im Namen des deutschen Volkes" gesprochen werden dürfe.

Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Lösungsvorschlag

Zu einer nach Berliner Landesrecht zu lösenden Fallvariante bei den Hauptstadtfällen

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polizeimuetze.gif (660 Byte)Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!


Zeichnung: Dr. Alexander Konzelmann