Nachdem die erste
Kommunale Frauenbeauftragte der Stadt Saarheim, die Sozialarbeiterin Alice Weisser,
aus dem städtischen Dienst ausgeschieden war, weil sie sich völlig der Herausgabe der
Frauenzeitschrift "Erda" widmen wollte, wurde die Stelle in "SaarheimInForm" ausgeschrieben, dem "Amtlichen Bekanntmachungsblatt für die Stadt
Saarheim", das vom Oberbürgermeister
für
öffentliche Bekanntmachungen, insbesondere von Satzungen, amtlichen Mitteilungen usw.
herausgegeben und kostenlos an alle Haushalte in der Stadt verteilt wird. Jedoch befand sich unter den Bewerberinnen keine Frau, die
von Oberbürgermeister Oskar Obenauf und den
Mitgliedern des Stadtrates als optimal geeignet angesehen wurde. Auch eine erneute
Ausschreibung der Stelle nunmehr noch zusätzlich in der "Saarbrücker
Zeitung" und im Amtsblatt des Saarlandes führte nicht zu einem anderen
Ergebnis. Daraufhin schlug Obenauf dem Stadtrat vor, die Bürgermeisterin der
Stadt, Dr. Edith Crémant, zur Frauenbeauftragten zu
bestellen: Sie sei zum einen schon hauptberuflich in der Stadtverwaltung tätig und könne
die Aufgaben der Frauenbeauftragten zusätzlich wahrnehmen, so dass bei ihrer Bestellung
auch ein Gehalt eingespart werden könne, und bekleide zum anderen ohnehin eine Position
unmittelbar nach der des Oberbürgermeisters, so dass sie über die nach dem Gesetz
erforderlichen Einwirkungsmöglichkeiten zur tatsächlichen Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Saarheim sowie zur Beseitigung bestehender
Nachteile verfüge.
Dem Stadtrat leuchteten die Überlegungen
Obenaufs
sofort ein. Während etwa der Vorsitzende der Fraktion des "Bundes Deutscher Bürger
B.D.B.", Dr. Lutz Lautstark, in der
Debatte vornehmlich die erwähnten Einsparungsmöglichkeiten begrüßte und zudem betonte,
auf diese Weise würde nicht noch eine weitere Frau ihrer natürlichen Aufgabe, der
Erziehung der Kinder und der Versorgung des Haushalts, entzogen, wies die Vorsitzende der
Wählergemeinschaft "Sauberes Saarheim",
Karla
Körnli, darauf hin, dass Dr. Crémant eine Frau sei, die schon immer gegen die
Benachteiligung von Frauen sowie gegen Vorurteile, wie sie Dr. Lautstark pflege,
gekämpft habe und bereits eine herausragende Funktion in der Kommunalverwaltung
wahrnehme, so dass sie auch als Vorbild dienen könne. In der anschließenden Abstimmung
wurde Dr. Crémant ohne Gegenstimmen mit sofortiger Wirkung zur Kommunalen
Frauenbeauftragten der Stadt Saarheim bestellt.
Als das Landesverwaltungsamt von
diesem Beschluss erfuhr, forderte es sofort Obenauf zu einem Bericht über die
Angelegenheit auf und beanstandete nach dessen Lektüre in einem Schreiben an die Stadt
Saarheim den Beschluss des Stadtrats, Dr. Crémant zur Frauenbeauftragten zu
bestellen, und verlangte zugleich, die Bestellung rückgängig zu machen, weil sie
rechtswidrig erfolgt sei. Obenauf ist hingegen nach wie vor der Auffassung, die
Stadt habe eine ebenso rechtmäßige wie vernünftige Entscheidung getroffen, und erhob
deshalb gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes nach vier Wochen Widerspruch, den das Ministerium
für Inneres und Sport jedoch unter Wahrung der Formvorschriften mit einem Verweis auf die
Rechtsauffassung des Landesverwaltungsamtes als unbegründet zurückwies.
Obenauf will sich indes damit nicht
zufrieden geben und bittet um Prüfung, ob die Stadt mit Erfolg eine gerichtliche Klärung
erreichen kann. Bitte erstatten Sie das gewünschte Rechtsgutachten.
Lösungsvorschlag
Zurück zum
Inhaltsverzeichnis
Zurück zum
Stadtplan
Teilnehmer
der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!