Ausländerfreie Zone

© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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n den Stadtrat von Saarheim ist leider - mit dem Slogan: Alternative für Saarheim - auch die sich als "rechtskonservativ" bezeichnende Freie Wählergemeinschaft "Bund Deutscher Bürger - B.D.B" gewählt worden; sie besitzt Fraktionsstärke. Ihr Ziel ist u.a. der Schutz vor einer befürchteten "Überfremdung" der Stadt durch "Flüchtlinge, Asylbewerber und sonstige Ausländer", die sich nicht "richtig deutsch" benehmen könnten. Anlässlich des Vorhabens des Saarländischen Innenministers, das im Saarheimer Ortsteil St. Louis gelegene Asylbewerberheim "Zum guten Nachbarn" erheblich zu vergrößern, erkannte der B.D.B. Handlungsbedarf. Sein Fraktionsvorsitzender Dr. Lutz Lautstark wurde dementsprechend beauftragt, im Namen der Fraktion des B.D.B. schriftlich bei Oberbürgermeister Oskar Obenauf zu beantragen, in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung vom 9. November als Verhandlungsgegenstand die "Erklärung Saarheims zur 'Ausländerfreien Zone' durch Stadtratsbeschluss" aufzunehmen. Hiermit will der B.D.B. ein Signal dafür setzen, dass das "Boot voll sei" und eine weitere "Überfremdung" durch Ausländer von den Saarheimern nicht mehr geduldet werde. Saarheim sei keine "Einwanderungsstadt". Vergleichbare Aktionen befreundeter Wählergemeinschaften und Parteien sollen nach den Vorstellungen des B.D.B. das "Deutsche Vaterland" mit einem "Flickenteppich" voller "Ausländerfreien Zonen" überziehen, so dass auf diese Weise der "Wille des deutschen Volkes" sichtbar werde, seinen "Lebensraum", das deutsche Weihnachtsfest, die deutsche Wurst und sonstiges deutsches Kulturgut zu verteidigen.

Einen entsprechenden formgerechten Antrag der Fraktion des B.D.B. wies Obenauf mit Schreiben vom 7. November zurück. Zur Begründung führte er aus, dass der Stadt Saarheim in Bezug auf das Ausländer- und Flüchtlingsrecht keine Kompetenz zukomme. Die Stadt dürfe sich somit zu Fragen der Ausländerpolitik nicht äußern. Daher dürfe sich der Stadtrat mit diesem Thema auch gar nicht befassen.

Die Fraktion des B.D.B. will sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden geben. Sie ist weiterhin an einer Diskussion dieses "hochbrisanten" Themas im Stadtrat interessiert. Eine Überprüfung der Rechtslage ergibt jedoch zutreffend, dass für alle ausländerrechtlichen Fragen neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (vgl. § 5 AsylG) im Saarland nach der Saarländischen Aufenthaltsverordnung vor allem das Landesverwaltungsamt, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken zuständig sind). Die Stadt Saarheim ist nur insofern in den Vollzug des Ausländerrechts einbezogen, als sie die ihr nach Maßgabe der §§ 44 ff. AsylG i.V.m. dem Saarländischen Landesaufnahmegesetz zugewiesenen Ausländer aufnehmen muss.

Dennoch erhebt die Fraktion des B.D.B., vertreten durch Dr. Lautstark, am 1. Dezember vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen Oberbürgermeister Obenauf Klage. Sie beantragt, den Oberbürgermeister zu verurteilen, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung als Verhandlungsgegenstand die "Erklärung der Stadt Saarheim zur 'Ausländerfreien Zone' durch Stadtratsbeschluss" aufzunehmen, weil sie meint, der Oberbürgermeister dürfe den Antrag einer Fraktion nicht gleichsam zensieren. Allenfalls der Stadtrat könne darüber entscheiden, ob eine Angelegenheit Verhandlungsgegenstand des Gremiums sein solle.

Bitte prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Klage unter Berücksichtigung sämtlicher aufgeworfenen Rechtsfragen - erforderlichenfalls in einem Hilfsgutachten. Gehen Sie hierbei davon aus, dass die beabsichtigte Aktion des B.D.B. weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Lösungsvorschlag

Ergänzende Lösungshinweise betreffend abweichendes Landesrecht

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Teilnehmer der Rathausführung: Nach Bearbeitung hier lang!