Ausländerfreie Zone

 © Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler

n den Stadtrat von Saarheim ist bei der letzten Kommunalwahl auch die rechtsgerichtete freie Wählergemeinschaft "Bund Deutscher Bürger - B.D.B." gewählt worden; sie besitzt Fraktionsstärke. Ihr Ziel ist u.a. der Schutz vor angeblicher "Überfremdung" der Stadt durch Ausländer. Anlässlich des Vorhabens des Saarländischen Innenministers, das im Saarheimer Ortsteil St. Louis gelegene Asylbewerberheim "Zum guten Nachbarn" erheblich zu vergrößern, erkannte der B.D.B. Handlungsbedarf. Sein Fraktionsvorsitzender Dr. Lutz Lautstark wurde dementsprechend beauftragt, im Namen der Fraktion des B.D.B. schriftlich bei Oberbürgermeister Oskar Obenauf zu beantragen, in die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung vom 9. November als Verhandlungsgegenstand die "Erklärung Saarheims zur 'Ausländerfreien Zone' durch Stadtratsbeschluss" aufzunehmen. Hiermit will der B.D.B. ein Signal dafür setzen, dass das "Boot voll sei" und eine weitere "Kolonialisierung" durch Ausländer von den Saarheimern nicht mehr geduldet werde. Saarheim sei keine "Einwanderungsstadt". Vergleichbare Aktionen befreundeter Wählergemeinschaften und Parteien sollen nach den Vorstellungen des B.D.B. das "Deutsche Vaterland" mit einem "Flickenteppich" voller "Ausländerfreien Zonen" überziehen, so dass auf diese Weise der "Wille des deutschen Volkes" sichtbar werde, seinen "Lebensraum" zu verteidigen.

Einen entsprechenden formgerechten Antrag der Fraktion des B.D.B. wies Obenauf mit Schreiben vom 7. November zurück. Zur Begründung führte er aus, dass der Stadt Saarheim in Bezug auf das Ausländerrecht keine Kompetenz zukomme. Sie dürfe sich somit zu Fragen der Ausländerpolitik nicht äußern. Daher dürfe sich der Stadtrat mit diesem Thema auch gar nicht befassen.

Die Fraktion des B.D.B. will sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden geben. Sie ist weiterhin an einer Diskussion dieses "hochbrisanten" Themas im Stadtrat interessiert. Eine Überprüfung der Rechtslage ergibt jedoch zutreffend, dass für alle ausländerrechtlichen Fragen vor allem das Landesverwaltungsamt, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken zuständig sind; teilweise aber auch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (vgl. § 5 AsylVfG und die Verordnung über Zuständigkeiten für Ausländer, Asylbewerber, Flüchtlinge und Spätaussiedler und über Aufnahme, Verteilung und Unterbringung [AFSVO]). Die Stadt Saarheim ist nur insofern in den Vollzug des Ausländerrechts einbezogen, als sie die ihr nach Maßgabe der §§ 44 ff. AsylVfG i.V.m. dem Saarländischen Landesaufnahmegesetz zugewiesenen Ausländer aufnehmen muss.

Dennoch erhebt die Fraktion des B.D.B., vertreten durch Dr. Lautstark, am 1. Dezember vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes gegen Oberbürgermeister Obenauf Klage. Sie beantragt, den Oberbürgermeister zu verurteilen, in die Tagesordnung der nächsten Sitzung als Verhandlungsgegenstand die "Erklärung der Stadt Saarheim zur 'Ausländerfreien Zone' durch Stadtratsbeschluss" aufzunehmen, weil sie meint, der Oberbürgermeister dürfe den Antrag einer Fraktion nicht gleichsam zensieren. Allenfalls der Stadtrat könne darüber entscheiden, ob eine Angelegenheit Verhandlungsgegenstand des Gremiums sein solle.

Bitte prüfen Sie die Erfolgsaussichten der Klage unter Berücksichtigung sämtlicher aufgeworfenen Rechtsfragen - erforderlichenfalls in einem Hilfsgutachten. Gehen Sie hierbei davon aus, dass die beabsichtigte Aktion des B.D.B. weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Lösungsvorschlag

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