
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler
Der "Kameradschaftsbund Deutsche Eiche" ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Saarheim, dessen Mitglieder ehemalige Angehörige der Waffen-SS sind. Vorsitzendes Vorstandsmitglied des Vereins ist seit seiner Gründung Ludger Lautstark, der Vater des Saarheimer Verlegers Dr. Lutz Lautstark.
In § 3 seiner Satzung bekennt sich der Verein zu den Prinzipien von Demokratie, Rechtsstaat und Föderalismus sowie zu den Grundrechten. In § 4 wird hervorgehoben, dass Ziel des Vereins lediglich sei, die persönlichen "kameradschaftlichen" Beziehungen seiner Mitglieder zu pflegen, und dass die Restauration und Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts mit der Mitgliedschaft unvereinbar seien. Tatsächlich enthält sich der Verein auch jeglicher politischer Betätigung und fördert allein die Geselligkeit unter seinen nunmehr schon recht betagten Mitgliedern.
Ort des jährlich stattfindenden Kameradschaftstreffens des Vereins ist regelmäßig die Stadt Saarheim. Am 8. Mai sollte auch in diesem Jahr das Treffen in dem Gesellschaftsraum des Gasthofs "Zum Hirschen" stattfinden, der am Saarheimer Rathausplatz gelegen ist. Einladungen zu diesem Kameradschaftstreffen erfolgten lediglich in privaten Schreiben an die Mitglieder des Vereins. Dennoch wurde das Treffen schnell im ganzen Saarland bekannt und stieß auf heftige Ablehnung in der Bevölkerung. Mehrere Gruppierungen riefen zu Kundgebungen vor dem Gasthof "Zum Hirsch" am Tag des Treffens unter dem Motto auf: "Schlagt die Faschisten, wo ihr sie trefft!"
Um "Weimarer Zustände" aufgrund gewalttätiger Auseinandersetzungen von der Stadt Saarheim fernzuhalten, verbot ihr Oberbürgermeister Oskar Obenauf das Kameradschaftstreffen des Vereins am 26. April formell ordnungsgemäß und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Zur Begründung gab er an, die Sicherheit dieses Treffens könne unter keinen Umständen gewährleistet werden. Eine Anfrage beim Saarländischen Innenminister habe ergeben, dass zum Schutz der Versammlung keine Polizisten verfügbar seien: Fast alle saarländischen Polizeikräfte seien wegen des in Saarheim stattfindenden Gipfeltreffens aller Regierungschefs der Europäischen Union gebunden. Am 8. Mai sollen schließlich im historischen Festsaal des Rathauses der Stadt Saarheim die sog. "Saarheimer Verträge" zur erneuten Reform der Europäischen Union unterzeichnet werden. Gerade deshalb weist Obenauf in der Begründung seiner Verbotsverfügung auch darauf hin, dass ein Treffen von ehemaligen SS-Angehörigen dem Image der Stadt Saarheim schade und es darüber hinaus auch den ausländischen Regierungschefs als eine ungeheuerliche Provokation vorkommen müsse, wenn gleichsam "direkt vor ihrer Nase", gegenüber dem Saarheimer Rathaus, ausgerechnet am 8. Mai eine Versammlung ehemaliger SS-Mitglieder stattfinden würde. Da Bundeskanzler Buhl - von ihm informiert - keinen Anlass zum Ergreifen besonderer Maßnahmen gesehen hätte, sei eine von ihm - dem Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde - erlassene Verbotsverfügung die einzige Möglichkeit, um eine Blamage von der Bundesrepublik Deutschland fernzuhalten.
Ludger Lautstark legte namens des "Kameradschaftsbunds Deutsche Eiche e.V." gegen die Verfügung am 27. April ordnungsgemäß Widerspruch ein, über den bisher nicht entschieden ist; ein Antrag des Kameradschaftsbundes auf Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes blieb ohne Erfolg. Daraufhin sagte der Verein das Treffen ab.
Am 14. September erhob Ludger Lautstark nunmehr namens des Kameradschaftsbunds ordnungsgemäß vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage, weil er die Verfügung vom 26. April dieses Jahres für rechtswidrig hält und im Hinblick auf das nächste Treffen im nächsten Jahr eine rechtliche Klärung anstrebt, zumal bereits jetzt in Saarheim für denselben Zeitraum die - wegen der Nichtigkeitserklärung des deutschen Ratifikationsgesetzes zu den "Saarheimer Verträgen" durch das BVerfG notwendig gewordene - Regierungskonferenz "Saarheim II" angesetzt wurde.
Wird die Klage Erfolg haben?
Teilnehmer des Polizeirechtsrundgangs: Nach Bearbeitung hier lang!