Polizeirechtlicher Stadtrundgang
10. 
Halt: Exkurs: Abschlepp-Fälle
 
| Abgeschleppt und AbgezocktSchwerpunkt: Abschleppen eines Autos als Vollstreckung eines (nachträglich aufgestellten) Halteverbotsschildes - Ersatzvornahme - Kostenbescheid - Zuständigkeit für Verkehrsüberwachung Peter Prinz: "Nachdem
          wir uns die Grundlagen der Verwaltungsvollstreckung erarbeitet haben,
          kommen wir nun zu einem Problem, das die tägliche Praxis der
          Polizeiarbeit prägt, das gesetzlich völlig unbefriedigend gelöst
          ist, bei dem die emotionalen Wogen regelmäßig hoch schlagen und das
          extrem klausurrelevant ist:  Die im vorliegenden Fall zu behandelnde 'Abschlepp-Variante' ist die des Abschleppens wegen Verstoßes gegen ein (nachträglich aufgestelltes) Halteverbotsschild. Im Grundsatz handelt es sich in dieser Konstellation um eine Vollstreckung eines Verwaltungsakts im Wege der Ersatzvornahme. Gegenstand des Streits sind auch hier (natürlich) die durch die Ersatzvornahme entstandenen Kosten. Der Einstieg in die Fallbearbeitung müsste Ihnen daher eigentlich leicht fallen - Sie müssen allerdings darauf achten, auch das 'richtige' Verwaltungsvollstreckungsrecht anzuwenden." Abgeschleppt-und-Abgezockt-Fall 
	Verlaufen? Folgen Sie diesem 
	Zeichen:  
 | Die Polizeimütze zeigt Ihnen, wo Sie sich gerade befinden:
      
      1. 
	Halt: Begrüßung: Organisation der Polizei - Einheits- und Trennungssystem 2. Halt: Generalklausel - Voraussetzungen Boygroup-Fall Waschanlage-Fall Laserdrome-Fall3. Halt: Generalklausel - Verhältnismäßigkeit und Störerauswahl 4. Halt: Inanspruchnahme des Nichtstörers Kameradschaftsbund Deutsche Eiche-Fall5. Halt: Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern 6. Halt: Anspruch auf polizeiliches Einschreiten 7. Halt: Standardmaßnahmen und ihr Verhältnis zur Generalklausel Fahrrad weg-Fall8. Halt: Versammlungsrecht Saarheim Alternativ-Fall9. Halt: Verwaltungsvollstreckungsrecht Nächtliche Schlagfertigkeit-Fall Be- und Erstattung-Fall10. Halt: Exkurs: Abschleppfälle 11. Halt: Schadensersatz- und Ausgleichsansprüche Die-Göttin-Fall12. Halt: Polizeiverordnung Ordnungsliebe-Fall13. Halt: Gefahrenabwehr durch Vertrag 14. Halt: Gefahrenabwehr und Staatsrecht Zusammenfassung und Verabschiedung | 
Zeichnung: Dr. Nils Neumann
© Klaus Grupp (Universität des Saarlandes) und Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)
mit freundlicher Unterstützung der jurmatix Legal Intelligence UG (haftungsbeschränkt), Gersheim