Wegweiser zum Verwaltungsprozessrecht

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler

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Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, die Saarheimer Fälle zu finden, die bestimmte verwaltungsprozessuale Probleme behandeln, wie sie auch in anderen Übungs- und Examensarbeiten "abgefragt" werden können. Dabei werden in einem Ersten Abschnitt Probleme der Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Klagen und Anträge aufgelistet. In einem Zweiten Abschnitt werden die Probleme der Zulässigkeit von Widersprüchen nach §§ 68 ff. VwGO behandelt.

Erster Abschnitt: Probleme der Zulässigkeit verwaltungsgerichtlicher Klagen und Anträge:

Bitte beachten Sie hierzu diese Übersicht

 

I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 VwGO)

(Aufdrängende Sonderzuweisungen [1], Abgrenzungen von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO zu bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten i. S. des § 13 GVG [2], Abgrenzung von Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Art [3], Abdrängende Sonderzuweisungen [4], § 173 VwGO i. V. m. § 17 Abs. 2 GVG  [5], Besonderheiten bei Normenkontrollanträgen [6])

1. Aufdrängende Sonderzuweisungen
  • § 54 Abs. 1 BeamtStG/§ 126 Abs. 1 BRRG
Ungesund, Verrechnet, Rathausbrand  
2. Abgrenzungen von öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten i. S. des § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO zu bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten i. S. des § 13 GVG
  • Abwehransprüche gegenüber tatsächlichem Verwaltungshandeln
im Nachbarrecht: Hauptsach' gudd g'rillt

gegenüber wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand: Sauna

gegenüber Äußerungen der öffentlichen Hand:  Parteilichkeit II

  • Herausgabeansprüche
Fahrrad-weg! (2. Klageantrag), Sammlerstücke
  • Erstattungsansprüche
Abgeschleppt und abgezockt?
  • Qualifizierung behördlicher "Rechtsgeschäfte"
Nichts für viel Lärm, Rathausverbot, Sanitäter (1. Fallfrage - Prüfung im Rahmen der Zulässigkeit eines Widerspruchs), Versprochen ist versprochen, Wasser-Fall
  • Zweistufentheorie
Gelinkt, Gothic, Räumliche DifferenzenSaarphrodite, Soccer-Arena
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Abschluss privatrechtlicher Verträge
Gothic; ferner Sauna
3. Abgrenzung von Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher und verfassungsrechtlicher Art
  • Abgrenzung im Bund-Länder-Streit
Superrevision
  • Abgrenzung bei Klagen auf Normerlass
Kraftprobe
  • Abgrenzung zwischen  verfassungsgerichtlichen und verwaltungsgerichtlichen Organstreitigkeiten, insbesondere bei Kommunalverfassungsstreitigkeiten
"Ausländerfreie Zone", Kraftprobe, Ortsratspolitik, Saalbaubau, Zeitfrage
4. Abdrängende Sonderzuweisungen
  • § 40 Abs. 2 S. 1 VwGO i. V. m. Art. 34 S. 3 GG
Die Göttin, Wildwechsel, Straßenkunst
  • § 33 Abs. 1 FGO
Kinderreitautomat, Schlachthof, Starenhut
5. § 173 VwGO i. V. m. § 17 Abs. 2 GVG 
  • bei Klagen gegen wirtschaftliche Betätigung
Sauna
  • bei Aufrechung mit rechtswegfremder Gegenforderung
Straßenkunst
6. Besonderheiten bei Normenkontrollanträgen 
  • § 47 Abs. 1 S. 1 VwGO: "im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit"
Ordnungsliebe, Satellitenempfangsanlage
II. Klage- und Antragsarten

(Anfechtungsklage [1], Verpflichtungsklage [2], Fortsetzungsfeststellungsklage [3], Allgemeine Leistungsklage [4], Allgemeine Feststellungsklage [5], Normenkontrollantrag und verwandte Begehren [6], verwaltungsgerichtlicher Organstreit/Kommunalverfassungsstreit [7], einstweiliger Rechtsschutz [8])

1. Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1, § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO)
  • Standardfall: Anfechtung eines belastenden Verwaltungsaktes durch Adressaten
Fußgängerzone (2. Klageantrag), Freudenhaus, Himmelsstrahler, SaaRunner, Waschanlage  (so ist die Anfechtungsklage in unproblematischen Fällen zu behandeln)
  • Anfechtung eines Verwaltungsaktes mit mehreren Regelungen
Nichts für viel Lärm, Parteilichkeit, Rathausbrand, Scheunenabbruch, Ungesund,
siehe auch diese Anmerkung zur Prüfung der Klagehäufung
  • Anfechtung eines Verwaltungsaktes mit Drittwirkung
Wolfsgehege
  • "Isolierte Anfechtungsklage" gegen Nebenbestimmungen
Abgestellt
  • Klagegegenstand nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
Stadtwerkstatt
  • Widerspruchsbescheid als selbständiger Klagegegenstand (§ 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO)
Sanitäter (Frage 2)
  • Verbindung mit Annexantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO
Fahrrad-weg!
  • Verwaltungsakt durch Rechtsschein: Der "nur formelle" und der nicht ordnungsgemäß bekanntgegebene Verwaltungsakt als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Ausgehöhlt, Nichts für viel Lärm, Ruprechts-Razzia (1. Klageantrag),
ferner: Anmerkung zur Prüfung der Rechtsnatur einer behördlichen Maßnahme
  • Abgrenzung der Anfechtungsklage zur Verpflichtungsklage
Abgestellt, Sanitäter (Frage 2)
  • Anfechtungsklage gegen Kommunalaufsichtsmaßnahmen
Frauenbeauftragte, Parteilichkeit
  • Zulässigkeit "vorbeugender Unterlassungsklagen" gegen noch nicht erlassene Verwaltungsakte
Straßenschlussstrich
  • Anfechtungsklagen im Kommunalverfassungsstreit?
siehe hier
2. Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 und 3, § 113 Abs. 5 VwGO)
  • Standardfall
Biergarten, Laserdrome (so ist die Verpflichtungsklage in unproblematischen Fällen zu behandeln)
  • "Bescheidungsklage" (§ 42 Abs. 1 i.V.m. § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO)
Gothic, Räumliche Differenzen, Sonnendeck
  • "Untätigkeitsklage" (§ 42 Abs. 1 Alt. 3 VwGO)
Gelinkt, Gothic, Sonnendeck
  • Abgrenzung zur Anfechtungsklage
Abgestellt, Sanitäter (Frage 2)
  • Abgrenzung zur allgemeinen Leistungsklage
Abgeschleppt-und-abgezockt, Dissonanzen (2. Fallfrage), Gelinkt, Gothic, Schlachthof, Soccer-Arena
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Begründetheit der Verpflichtungsklage
Genug-Vergnügt
  • Verpflichtungsklagen im Kommunalverfassungsstreit?
siehe hier
3. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)
  • Unmittelbare Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO bei Erledigung des Verwaltungsaktes nach Klageerhebung bei der Anfechtungsklage
Feuer und Flamme
  • Analoge Anwendbarkeit des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO bei Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung in der Situation einer Anfechtungsklage 
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V., Nächtliche Schlagfertigkeit, Rathausverbot, Richterschelte 
  • Analoge Anwendbarkeit bei Erledigung des Verwaltungsaktes nach Klageerhebung in der Situation einer Verpflichtungsklage
Saarphrodite, Soccer-Arena
  • Erledigung des Grundverwaltungsaktes nach Vollziehung bei noch ausstehender Kostenentscheidung
Sammy im Saarheimer See (dort in Zusammenhang mit der Frage der Zulässigkeit eines "Fortsetzungsfeststellungswiderspruchs")
4. Allgemeine Leistungsklage (angesprochen in § 43 Abs. 2 VwGO)
  • Abgrenzung zur Verpflichtungsklage
Abgeschleppt-und-abgezockt, Dissonanzen (2. Fallfrage), Gelinkt, Gothic, Schlachthof, Soccer-Arena
  • Zahlungsklage
Abgeschleppt-und-abgezockt
  • Klage des Bürgers auf tatsächliches Verwaltungshandeln
Wasser-Fall
  • Klage auf Herausgabe einer Sache
Fahrrad-weg! (Klage des Bürgers in Form eines Annexantrags nach § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO), Sammlerstücke (Klage der Verwaltung gegen einen Bürger)
  • Klage auf Unterlassung von Immissionen
Hauptsach' gudd g'rillt
  • Klage auf Unterlassung von behördlichen Äußerungen
Parteilichkeit II (hier indirekt geprüft im Rahmen eines Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO)
  • Klage auf "Einwirkung" der Verwaltung auf "Eigengesellschaften" der öffentlichen Hand
Sauna
  • Klage auf Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages
Gothic
  • Klage auf Unterlassen des Erlasses von Verwaltungsakten ("vorbeugende Unterlassungsklage")
Straßenschlussstrich
  • Klage auf Normerlass
Kraftprobe
  • Klage der Verwaltung gegen einen Bürger
Sammlerstücke
  • Allgemeine Leistungsklagen im Kommunalverfassungsstreit
siehe hier
5. Allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)
  • Klage auf Feststellung der Nichtgenehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens
Der neue Mensch (1. Klageantrag), Saarheim-Alternativ (1. Klageantrag)
  • Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit tatsächlichen Verwaltungshandelns
Ruprechts-Razzia (2. Klageantrag)
  • Allgemeine Feststellungsklagen im Kommunalverfassungsstreit
siehe hier
6. Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO)/verwandte Begehren
  • Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
gegen Bebauungsplan: Investory

gegen Veränderungssperre: Veränderungssperre

  • Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 18 AGVwGO
bei landesrechtlicher Satzung: Satellitenempfangsanlage

bei Rechtsverordnung nach Landesrecht: Ordnungsliebe

  • Europäisches Unionsrecht als Prüfungsmaßstab
Satellitenempfangsanlage
  • Normerlassklagen
Kraftprobe
  • Prüfung der Vereinbarkeit von Rechtsnormen mit höherrangigem Recht durch die Verwaltungsgerichte außerhalb des Verfahrens nach § 47 VwGO
Frauenbeauftragte, Leinen Los!, Seniorenresidenz, Waschanlage
7. Verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren/Kommunalverfassungsstreitigkeiten
  • (Un-)Statthaftigkeit der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)
Fußgängerzone (1. Klageantrag), Ortsratspolitik, "SaarheimInForm"
  • (Un-)Statthaftigkeit der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 und 3 VwGO)
"Ausländerfreie Zone", Saalbaubau, Zeitfrage
  • Statthaftigkeit der Allgemeinen Leistungsklage
"Ausländerfreie Zone", Kraftprobe, Ortsratspolitik, Saalbaubau, Zeitfrage
  • Statthaftigkeit der Allgemeinen Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)

Fußgängerzone (1. Klageantrag), Saalbaubau, "SaarheimInForm"

  • Abgrenzung zwischen verwaltungsrechtlichen Organstreitigkeiten und Streitigkeiten, die ein Organwalter als "Bürger" führt
Rathausverbot, "SaarheimInForm"
8. Einstweiliger Rechtsschutz (§ 80, § 80a, § 123 VwGO)
  • Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO 
Szenen einer Ehe, Keinen Platz den Drogen (bei Allgemeinverfügung)
  • Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a i. V. mit § 80 Abs. 5 VwGO (bei baurechtlicher Nachbarstreit)
Seniorenresidenz
  • Prüfung der Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
Baumfällig
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO (Sicherungsanordnung)
Baumfällig
  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO (Regelungsanordnung)
Obdachlos; Parteilichkeit II
  • Antrag auf Erlass einer von § 123 Abs. 1 VwGO nicht unmittelbar geregelten "Leistungsanordnung"
Presseflug
  • Abgrenzung der Anwendungsbereiche von § 80 Abs. 5 VwGO und § 123 VwGO
Baumfällig
  • "Verbot" der Vorwegnahme der Hauptsache
Presseflug
III. Feststellungs- und Fortsetzungsfeststellungsinteresse (§ 43 Abs. 1, § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO)
  • Wiederholungsgefahr
Fußgängerzone (1. Klageantrag), Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V., Richterschelte, Ruprechts-Razzia (2. Klageantrag), Saarheim-Alternativ (1. Klageantrag), "SaarheimInForm", Saarphrodite, Soccer-Arena 
  • Rehabilitationsinteresse
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V., Nächtliche Schlagfertigkeit, Rathausverbot
  • Präjustiziabilität für Schadensersatz- oder Entschädigungsklage
Feuer und Flamme, Soccer-Arena
  • Tiefgreifender Grundrechtseingriff
Nächtliche Schlagfertigkeit; Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V., Saarheim-Alternativ (1. Klageantrag)
  • Sonstige Gründe
Nächtliche Schlagfertigkeit, Der neue Mensch (1. Klageantrag), Saalbaubau 
IV. Klage- bzw. Antragsbefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO [analog], § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO

(Klage-/Antragsbefugnis bei Anfechtungsklagen und verwandten Verfahren [§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO/§ 80 VwGO] des Adressaten eines belastenden Verwaltungsaktes [1], Klage-/Antragsbefugnis bei Anfechtungsklagen und verwandten Verfahren [§ 80a VwGO] des durch einen Verwaltungsakt belasteten Dritten [Drittanfechtung] [2], Klage-/Antragsbefugnis bei Verpflichtungsklagen und verwandten Verfahren [§ 113 Abs. 1 S. 4 analog, § 123 VwGO] [3], Klage-/Antragsbefugnis bei allgemeiner Leistungsklage und verwandten Verfahren [§ 123 VwGO, ohne verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren] [4], Klagebefugnis bei allgemeiner Feststellungsklage [ohne verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren] [5], Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO [6], Klage-/Antragsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Organstreit [Kommunalverfassungsstreit] [7])

1. Klage-/Antragsbefugnis bei Anfechtungsklagen und verwandten Verfahren (§ 113 Abs. 1 Satz 4/§ 80 VwGO) des Adressaten eines belastenden Verwaltungsaktes
  • Adressatentheorie als "Standard" (siehe allgemein hierzu diese Anmerkung)
Fahrrad-weg! (1. Klageantrag), Feuer und Flamme, Freudenhaus, Himmelsstrahler, Kameradschaftsbund deutsche Eiche, Kinderreitautomat, Leinen los!, Nächtliche Schlagfertigkeit, Rathausbrand, Richterschelte, Scheunenabbruch, Starenhut, Ungesund, Unschuldslamm, Verrechnet, Waschanlage
  • Besonderheiten bei Klagen gegen die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts
Dissonanzen, SaaRunner
  • Besonderheiten bei Rechtsschutz gegen Allgemeinverfügungen
Ausgehöhlt, Keinen Platz den Drogen, Ruprechts-Razzia
  • Besonderheiten bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
Abgestellt
  • Besonderheiten bei Klagen von Verwaltungsträgern
Frauenbeauftragte, Parteilichkeit, Stadtwerkstatt
2. Klage-/Antragsbefugnis bei Anfechtungsklagen und verwandten Verfahren (§ 80a VwGO) des durch einen Verwaltungsakt belasteten Dritten (Drittanfechtung)
  • Schutznormtheorie bei Drittbetroffenen
Für baurechtliche Fälle Seniorenresidenz, Sonnendeck, Wolfsgehege

für eine atypische Konstellation im Polizeirecht: Szenen einer Ehe

3. Klage-/Antragsbefugnis bei Verpflichtungsklagen und verwandten Verfahren (§ 113 Abs. 1 S. 4 analog, § 123 VwGO)
  • Baugenehmigungsanspruch
Abgeflammt, Biergarten, Laserdrome
  • Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
Gelinkt, Gothic, Räumliche Differenzen, Saarphrodite, Soccer-Arena
  • Anspruch aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
Versprochen ist versprochen
  • Anspruch auf polizeiliches Einschreiten
Obdachlos
  • Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsicht
Sonnendeck
  • Sonstige Ansprüche
Baumfällig (Anspruch auf Gestattung eines anderen Mittels im Polizeirecht), Sanitäter (2. Fallfrage: Anspruch der Ausgangsbehörde auf Abweisung des Widerspruchs), Schlachthof (Anspruch auf Erlass eines Erstattungsbescheides nach § 218 Abs. 2 Satz 2 AO analog) 
4. Klage-/Antragsbefugnis bei allgemeiner Leistungsklage und verwandten Verfahren (§ 123 VwGO, ohne verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren)
  • Fälle fehlender Klagebefugnis
Dissonanzen (2. Fallfrage), Saalbaubau (2. Klageantrag)
  • Klagebefugnis aus gesetzlichen Ansprüchen
Klagebefugnis aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch: Abgeschleppt und abgezockt?

Klagebefugnis aus  Folgenbeseitigungsanspruch: Fahrrad-weg! (2. Klageantrag)

Klagebefugnis aus allgemeinem öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch: Hauptsach' gudd g'rillt (Abwehranspruch des Nachbarn gegen Störungen durch öffentliche Einrichtungen), Sauna ("Fiskusabwehrsanspruch" bei wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand); Parteilichkeit II (Anspruch auf Unterlassung grundrechtsverletzender behördlicher Äußerungen)

Klagebefugnis aus Art. 8 Abs. 1 GG: Gothic

  • Klagebefugnis aus Art. 3 Abs. 1 GG
Gothic, Presseflug
  • Klagebefugnis aus Verwaltungsakten und Zusagen
Sammlerstücke, Wasser-Fall
  • Klagebefugnis aus öffentlich-rechtlichen Verträgen
Straßenschlussstrich
5. Klagebefugnis bei allgemeiner Feststellungsklage (ohne verwaltungsgerichtliche Organstreitverfahren)
  • Gebotenheit einer Analogie zu § 42 Abs. 2 VwGO
Der Neue Mensch (1. Klageantrag), Ruprechts-Razzia (2. Klageantrag), Saarheim Alternativ (1. Klageantrag)
6. Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
  • Antragsbefugnis der durch eine untergesetzliche Rechtsvorschrift belasteten Bürger
Ordnungsliebe, Satellitenempfangsanlage
  • Antragsbefugnis der Nachbargemeinde bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan
Investory
7. Klage-/Antragsbefugnis im verwaltungsgerichtlichen Organstreit (Kommunalverfassungsstreit)
  • bei ausdrücklich gewährten Organrechten
"Ausländerfreie Zone", Fußgängerzone (1. Klageantrag), Kraftprobe, Saalbaubau (1. Klageantrag)
  • Herleitung ungeschriebener Organrechte
Ortsratspolitik, "SaarheimInForm", Zeitfrage
V. Vorverfahren als Sachentscheidungsvoraussetzung (§§ 68 ff. VwGO)

(Anwendungsbereich der §§ 68 ff. VwGO [1], Rechtsprobleme in Zusammenhang mit §§ 68 ff. VwGO [2]; zu Problemen des Vorverfahrens siehe ferner den Zweiten Abschnitt dieses Wegweisers)

1. Anwendungsbereich der §§ 68 ff. VwGO
  • Standardfall: Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahrens bei Anfechtungsklagen (§ 68 Abs. 1 VwGO) und Verpflichtungsklagen (§ 68 Abs. 2 VwGO)
So ist die Durchführung des Vorverfahrens in unproblematischen Fällen zu prüfen: Freudenhaus (bei Anfechtungsklage) Biergarten (bei Verpflichtungsklage) 
  • § 75 VwGO: Kein Widerspruchsverfahren bei Untätigkeit der Ausgangsbehörde
Gelinkt, Gothic, Schlachthof, Sonnendeck
  • Notwendigkeit eines Widerspruchsverfahren bei Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn Erledigung nach Klageerhebung eintritt (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)
Feuer und Flamme, Saarphrodite, Soccer-Arena
  • Kein Widerspruchsverfahren bei Fortsetzungsfeststellungsklage, wenn Erledigung vor Klageerhebung eintritt (§ 113 Abs. 1 S. 4 VwGO)
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche e.V., Nächtliche Schlagfertigkeit, Rathausverbot, Richterschelte
  • Notwendigkeit einer Widerspruchseinlegung in Zusammenhang mit Anträgen nach § 80 Abs. 5 VwGO
Keinen Platz den Drogen, Seniorenresidenz
2. Rechtsprobleme in Zusammenhang mit §§ 68 ff. VwGO
  • Auswirkungen von Fehlern der über den Widerspruchs entscheidenden Behörde
Kinderreitautomat (Entscheidung durch unzuständige "Widerspruchsbehörde"), Räumliche Differenzen (zu restriktiver Prüfungsmaßstab der Widerspruchsbehörde)
  • Einzelheiten der Berechnung der Widerspruchsfrist nach § 70 S. 1 VwGO
41 Rn. 70.Ausgehöhlt, Feuer-und-Flamme, Soccer-Arena
  • Widerspruchsform
Soccer-Arena
  • Folgen der Abweisung eines Widerspruchs als unbegründet bei verfristetem Widerspruch
Ausgehöhlt; Genug-Vergnügt; Feuer-und-Flamme
  • Folgen fehlenden Vorverfahrens, wenn sich der Beklagte hierauf nicht beruft und sich ausschließlich zur Sache einlässt
Genug-Vergnügt
VI. Passive Prozessführungsbefugnis - Klage- oder Antragsgegner (§ 78 VwGO)
  • Sinn und Zweck des § 78 VwGO; Stellung im Prüfungsaufbau; Anwendungsbereich
siehe hierzu diese Anmerkung mit  Verweisen auf die einschlägigen Fälle
  • Behördenbegriff des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO
Dissonanzen (1. Fallfrage); Sanitäter (2. Fallfrage), siehe ferner hierzu diese Anmerkung 
VII. Beteiligtenfähigkeit (§ 61 VwGO)
  • Beteiligtenfähigkeit von Menschen (natürlichen Personen) und juristischen Personen (des öffentlichen und privaten Rechts)
Ergibt sich immer aus § 61 Nr. 1 VwGO. Es reicht aus, wenn man hierauf hinweist, z. B. "Dr. Lautstark ist nach § 61 Nr. 1 VwGO beteiligtenfähig" oder "Die Stadt Saarheim ist als juristische Person nach § 61 Nr. 1 VwGO beteiligtenfähig". Aber: Besonderheiten bei Organstreitverfahren beachten! Zur Abgrenzung: Rathausverbot
  • Beteiligtenfähigkeit eines nichtrechtsfähigen Vereins
Soccer-Arena
  • Beteiligtenfähigkeit einer Kommanditgesellschaft 
Abgeflammt, Nichts für viel Lärm
  • Beteiligtenfähigkeit von Behörden § 61 Nr. 3 VwGO
siehe hierzu diese Anmerkung (zum Behördenbegriff) und diese Anmerkung (zum Zusammenhang mit § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO)
  • Beteiligtenfähigkeit beim verwaltungsgerichtlichen Organstreit (Kommunalverfassungsstreit)
"Ausländerfreie Zone", Fußgängerzone (1. Klageantrag), Kraftprobe, Ortsratspolitik, Saalbaubau, "SaarheimInForm", Zeitfrage
VIII. Beiladung (§ 65 VwGO)
  • Beiladung des Begünstigten bei Drittanfechtung
Sanitäter (2. Fallfrage), SeniorenresidenzWolfsgehege
  • Beiladung der Gemeinde bei Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung
Abgeflammt, Biergarten, Genug-Vergnügt, Laserdrome, Versprochen ist Versprochen
  • Beiladung des potentiellen Adressaten eines belastenden Verwaltungsakts bei geltend gemachten Anspruch auf (polizeiliches oder bauaufsichtsrechtliches) Einschreiten
Obdachlos, Sonnendeck
  • Beiladung einer Eigengesellschaft der Gemeinde bei Klage gegen die Gemeinde auf Einwirkung auf die Gesellschaft
Sauna
IX. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis
  • Rechtsschutzbedürfnis bei Möglichkeiten, das Klageziel einfacher und billiger als durch Klage zu erreichen
Kraftprobe-Fall (in Zusammenhang mit Kommunalverfassungsstreitverfahren)

Sammlerstücke-Fall (bei Klage der Behörde trotz Möglichkeit des Erlasses eines Verwaltungsaktes)

Sauna (bei Klage auf Einwirkung auf eine gemeindeeigene Gesellschaft bei Möglichkeit, diese selbst zívilgerichtlich in Anspruch zu nehmen [im Ergebnis abgelehnt])

Sonnendeck (bei Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten, wenn auch zivilrechtliche Nachbarklage möglich [im Ergebnis abgelehnt])

  • Rechtsschutzbedürfnis des Bürgers bei Klageerhebung, ohne die begehrte Leistung zuvor bei der Behörde zu beantragen 
Wasser-Fall
  • Rechtsschutzbedürfnis bei vorbeugender Unterlassungsklage
Straßenschlussstrich
  • Rechtsschutzbedürfnis bei Klagen gegen Nebenbestimmungen
Abgestellt
X. Ordnungsgemäße Klageerhebung (§ 81, § 82 VwGO)
  • Zulässigkeit eines bedingten Klageantrags
Der Neue Mensch
  • Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags
Hauptsach' gudd g'rillt
  • Notwendigkeit der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift
Feuer und Flamme
XI. Klagefrist (§ 74 VwGO)
  • Klagefrist bei Fortsetzungsfeststellungsklage 
Kameradschaftsbund Deutsche Eiche, Nächtliche Schlagfertigkeit, Saarheim Alternativ, Soccer-Arena
  • Fristberechnung
Feuer und Flamme, Soccer-Arena, Starenhut
XII. Objektive/Subjektive Klage- und Antragshäufung (§ 44, § 64 VwGO)
  • Stellung im Prüfungsaufbau
Siehe hierzu diesen Hinweis
  • Einfacher Fall der objektiven Klagehäufung (§ 44 VwGO) bei Angriff mehrerer (ggf. in einem Bescheid zusammengefassten) Maßnahmen des Beklagten
Rathausbrand, Scheunenabbruch, Saalbaubau , Saarheim-Inform, Ungesund
  • Einfacher Fall der objektiven Klagehäufung (§ 44 VwGO) bei mehreren Leistungsbegehen
 Wasser-Fall
  • Einfacher Fall der subjektiven Klagehäufung (§ 64 VwGO i. V. m. § 60 ZPO)
Genug-Vergnügt, Ordnungsliebe (mehrere Kläger), Ruprechts-Razzia (mehrere Beklagte) 
  • Klagehäufung bei Kombination von Anfechtungsklage mit Annexantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO
Fahrrad-Weg!
  • Klagehäufung bei Kombination von allgemeiner Feststellungsklage (§ 43 VwGO) mit Anfechtungs-/Verpflichtungs- oder Fortsetzungsfeststellungsklage bei Geltung des Behördenprinzips (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO)
Gothic, Nächtliche Schlagfertigkeit, Der Neue Mensch, Saarheim Alternativ

Zweiter Abschnitt: Probleme der Zulässigkeit und Begründetheit von Widersprüchen nach § 69 VwGO

Zur Zulässigkeit von Widersprüchen im Allgemeinen und zum Prüfungsaufbau beachten Sie bitte diesen Hinweis, zur Prüfung der Begründetheit von Widersprüchen diesen Hinweis; Probleme des Widerspruchsverfahrens werden auch bei den Fällen behandelt, die im Ersten Abschnitt bei V aufgezählt werden.

 

Dieser Fall behandelt Probleme der Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerspruch bei kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Saarland, der Statthaftigkeit eines Widerspruches 
Dieser Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen einen feststellenden Verwaltungsakt
Dieser Fall behandelt vor allem Probleme der Statthaftigkeit eines Widerspruchs gegen einen Grundverwaltungsakt, der schon vollzogen worden ist, wenn noch ein Kostenbescheid ergehen kann, sowie die Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche gegen Maßnahmen des Landespolizeipräsidiums im Saarland
Dieser Fall behandelt die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Widerspruchs, Probleme der Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerspruch bei kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten im Saarland, sowie Fragen der Statthaftigkeit eines Widerspruchs