© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler

In Verbindung bleiben mit Saarheim auf Facebook

 

Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, die Saarheimer Fälle zu finden, die bestimmte Probleme der (deutschen) Grundrechte (und grundrechtsgleichen Rechte) behandeln, wie sie auch in anderen Übungs- und Examensarbeiten "abgefragt" werden können.

Dabei werden im Abschnitt A zunächst Fragen der Allgemeinen Grundrechtslehren behandelt, die sich grundsätzlich bei allen Grundrechten stellen können. Im Abschnitt B geht es dann um die einzelnen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte.


A) Allgemeine Grundrechtslehren

Grundrechtsfunktionen [I], Grundrechtsträger [II], Grundrechtsverpflichtete [III], Einschränkung von Grundrechten [IV], Verhältnis der nationalen Grundrechte zum Europäischen Grundrechtsschutz [V]

I. Grundrechtsfunktionen
  • Normalfall: Grundrechte als Abwehrrechte
Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber der Exekutive: The Rock

Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber der Judikative: Amanda-Affäre (2. Fallfrage); Peepshow

Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber Legislative: High ist okay; Kriegsspielzeug

  • Grundrechte als Leistungsrechte
Für Frage eines grundrechtlichen Anspruchs auf bestimmte schulische Unterrichtsinhalte: Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Strickliesel (2. Fallfrage)

Für Frage grundrechtlicher Ansprüche auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Gewährung gesetzlich nicht vorgesehener Begünstigungen: Gothic

Für öffentlich-rechtlichen Abwehranspruch: Hauptsach' gudd g'rillt

  • Grundrechtliche Schutzpflichten
Ausgehöhlt; Obdachlos (Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit)

Freigesetzt (Grundrecht auf staatlichen Schutz des Arbeitnehmers vor willkürlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber)

Richterschelte (Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre gegenüber Demonstrationen)

Wem die Stunde schlägt (Grundrecht auf staatlichen Schutz vor Beeinträchtigungen der negativen Religionsfreiheit durch Dritte?)

Bahnhofsapotheke (verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz des Sonntages aus Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 140 GG, Art. 139 WRV)

  • Grundrechte als Ausdruck einer "objektiven Wertordnung"
Gelinkt; Laserdrome; Peepshow; Saarphrodite
II. Grundrechtsträger
  • Irrelevanz einer "moralischen Grundrechtsverwirkung"
The Rock (2. Fallfrage); Sondergericht
  • Minderjährige als Grundrechtsträger
Strickliesel
  • Ausländer als Grundrechtsträger
Todesstrafe (2. Fallfrage)
  • Reichweite des Grundrechtsschutzes für Mandats- und Amtsträger
Für Bundestagsabgeordnete: Tumult im Bundestag (2. Fallfrage: betreffend Meinungsfreiheit)

Für Landtagsabgeordnete: Aufgerundet (betreffend Gleichbehandlung von Mann und Frau)

Für Stadtratsmitglieder: Fußgängerzone (1. Fallfrage); Rathausverbot

Für Richter (gegenüber "Urteilskritik"): Richterschelte

  • Juristische Personen als Grundrechtsträger (Art. 19 Abs. 3 GG)

 

Inländische juristische Person des Privatrechts: Amanda-Affäre (2. Fallfrage); High ist okay; Kriegsspielzeug

Juristische Person des öffentlichen Rechts: Superrevision (Land); Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage: Gemeinde)

Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts: Wem die Stunde schlägt

Politische Partei i.S.d. Art. 21 GG: Geschlossene Gesellschaft; Parteilichkeit II

III. Grundrechtsverpflichtete
  • Zur Grundrechtsbindung des Gesetzgebers
Siehe diese Aufbauhilfe zur Begründetheitsprüfung bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde
  • Zur Grundrechtsbindung der Judikative und der Exekutive
Siehe diese Aufbauhilfe zur Begründetheitsprüfung bei einer Verfassungsbeschwerde gegen Exekutivakte und Gerichtsentscheidungen
  • Zur Grundrechtsbindung von Eigengesellschaften der öffentlichen Hand und ihrer öffentlichen Anteilseigner
Sauna
  • Zur Bindung der EU an die Grundrechte des Grundgesetzes
siehe unten A V
  • Zur (mittelbaren) Drittwirkung von Grundrechten/zur Bedeutung der Grundrechte im Privatrechtsverkehr
Zur Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG für das Kündigungsschutzrecht: Freigesetzt

Zur Bedeutung der Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1 GG) für die Frage, ob ein Anspruch auf Aufnahme in einen Verein besteht: Geschlossene Gesellschaft

Zur Bedeutung des Art. 2 Abs. 2 und des Art. 6 Abs. 1 GG für das Mietrecht: Obdachlos

IV. Einschränkung von Grundrechten

Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Grundrechtseingriffe (Vorbehalt des Gesetzes) [1], Typologie der Gesetzesvorbehalte [2], Verhältnismäßigkeit als "Schranken-Schranke" [3], die "Schranken-Schranken" des Art. 19 Abs. 1 und 2 GG [4]

1. Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Grundrechtseingriffe (Vorbehalt des Gesetzes)
  • Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für Grundrechtseingriffe auch im "Staatsnotstand"?
The Rock
  • Zivilrechtliche Generalklauseln als Grundlage für Grundrechtseingriffe?
Freigesetzt; Geschlossene Gesellschaft 
  • Notwendigkeit einer gesetzlichen Grundlage für vertraglich vereinbarte Grundrechtseingriffe?
Straßenschlussstrich
  • Fehlende gesetzliche Grundlage bei (offensichtlicher) Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Geschlossene Gesellschaft
  • Notwendigkeit einer in jeder Hinsicht verfassungsmäßigen Grundlage für Grundrechtseingriffe (Auswirkungen des Elfes-Urteils des BVerfG [BVerfG, 1 BvR 253/56 v. 16.1.1957 = BVerfGE 6, 32 ff.])
Notwendigkeit der Beachtung der Vorschriften über die Gesetzgebungskompetenzen: Amanda-Affäre (2. Fallfrage); High ist okay; Kriegsspielzeug;  Peepshow; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage); Todesstrafe
  • Notwendigkeit einer in jeder Hinsicht verfassungs- und gesetzeskonformen verordnungsrechtlichen oder satzungsrechtlichen Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe
Für Rechtsverordnungen: Leinen los!; Ordnungsliebe, Strickliesel (1. Fallfrage)

Für Satzungen: Niederschläge; Sammlerstücke; Starenhut

  • Parlamentsvorbehalt und "Wesentlichkeitstheorie"
Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Sanitäter (1. Fallfrage)
  • Kommunale Satzungen als Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe
Kinderreitautomat; Niederschläge; Sanitäter (1. Fallfrage); Sammlerstücke; Satellitenempfangsanlage; Starenhut
  • Besonderheiten bei Grundrechtseingriffen durch staatliche Informationen
Parteilichkeit II
2. Typologie der Gesetzesvorbehalte
  • Einfacher Gesetzesvorbehalt
Für Eingriffe in Art. 2 Abs. 1 GG: Z. B. Be- und Erstattung

Für Eingriffe in Art. 2 Abs. 2 GG: Luftangriff; Sezessionskrieg (2. Fallfrage)

Bei Eingriffen in Art. 4 Abs. 1 GG wegen Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV? Wem die Stunde schlägt

  • Qualifizierter Gesetzesvorbehalt
Bei Art. 5 Abs. 2 GG: High ist okay; Satellitenempfangsanlage

Bei Art. 11 Abs. 2 GG: Keinen Platz den Drogen; Szenen einer Ehe

Bei Art. 13 Abs. 7 GG: Szenen einer Ehe

  • Sog. "verfassungsimmanente Schranken" bei vorbehaltlos gewährten Grundrechten
Für Art. 4 Abs. 1 und 2 GG: Wem die Stunde schlägt

Für Art. 5 Abs. 3 GG: Der Neue Mensch

  • Gesetzesvorbehalte mit Richtervorbehalten
Für Art. 104 Abs. 2 GG: Nächtliche Schlagfertigkeit
3. Verhältnismäßigkeit als "Schranken-Schranke"
  • Zur Funktion des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Grundrechtsprüfung
Siehe diesen Hinweis zur Prüfung und zum Anwendungsbereich des Verhältnismäßigkeitsprinzips
  • Zur Bindung der Gesetzgebung (einschließlich Verordnungsgebung/Satzungsgebung) an das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Bahnhofsapotheke; Kriegsspielzeug; Luftangriff; Peepshow; Satellitenempfangsanlage

Speziell zur Frage, wann und auf welche Weise der Gesetzgeber Ausnahmen für Härtefälle vorsehen muss: Be- und Erstattung; Leinen los!; Nicht ohne meine Hose!; Satellitenempfangsanlage

  • Zur Bindung der Judikative an das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Siehe III beim Hinweis zur Prüfung und zum Anwendungsbereich des Verhältnismäßigkeitsprinzips
  • Zur Bindung der Exekutive an das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Siehe I beim Hinweis zur Prüfung und zum Anwendungsbereich des Verhältnismäßigkeitsprinzips und hier

Besonderheiten bei Einsatz der Streitkräfte: Sezessionskrieg (2. Fallfrage)

  • Drei-Stufen-Theorie als typisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung i. e. S./Zumutbarkeitsprüfung bei Eingriffen in die Berufsfreiheit
Bahnhofsapotheke; Kriegsspielzeug; Peepshow
  • "Wechselwirkungslehre" als typisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung i. e. S./Zumutbarkeitsprüfung bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit
High ist okay; Satellitenempfangsanlage
4. Die "Schranken-Schranken" des Art. 19 Abs. 1 und 2 GG
  • Verbot des Einzelfallgesetzes
Bahnhofsapotheke; Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
  • Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG)
Bei Eingriffen in das Lebensrecht: Luftangriff
V. Verhältnis der nationalen Grundrechte zum Europäischen Grundrechtsschutz
  • Zur Bindung von Rechtsakten der EU an die Grundrechte des Grundgesetzes
Siehe bei C I dieser Anmerkung.

 

  • Zum Begriff der "Durchführung" in Art. 51 Abs. 1 GRCh
Siehe bei D dieser Anmerkung.

Kriegsspielzeug; Satellitenempfangsanlage;

  • Zu den Auswirkungen der Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 GRCh) auf mitgliedstaatliches Handeln für die Geltung der Grundrechte des Grundgesetzes
Siehe bei B II und C II dieser Anmerkung

Freigesetzt; Kriegsspielzeug; Satellitenempfangsanlage; ferner: Frauenbeauftragte

  • Zur Bedeutung der Grundrechte der EMRK im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Sondergericht; Todesstrafe (1.Fallfrage)
B) Die einzelnen Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte

Menschenwürde (Art. 1 GG) [I], Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) [II], Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) [III], Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 102 GG) [IV], Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG) [V], das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG) [VI], Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV) [VII], Meinungs-, Presse und Informationsfreiheit, Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG) [VIII], Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) [IX], Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) [X], Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und schulische Grundrechte [XI], Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) [XII], Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG) [XIII], Freizügigkeit (Art. 11 GG) [XIV], Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Wehrpflicht (Art. 12a GG) [XV], Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) [XVI], Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) [XVII], Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG) [XVIII], Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) [XIX], Wahlrecht (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) [XX], Justizgrundrechte (Art. 101, Art. 103 Abs. 1 GG) [XXI]

I. Menschenwürde (Art. 1 GG)
  • Menschenwürde als unverfügbarer Wert
Laserdrome; Peepshow
  • "Objektformel"
Saarheimer Verträge
  • "Menschenwürdegehalt" einzelner Grundrechte
"Menschenwürdegehalt" der Meinungsfreiheit und des Eigentumsgrundrecht: Saarheimer Verträge
  • Einzelne Ausprägungen der Menschenwürde
Menschenwürde und Todesstrafe: Todesstrafe

Menschenwürde und gezielte Tötung von Gefahrverursachern: Luftangriff

Menschenwürde und gezielte oder hingenommener Tötung/Verletzung Unbeteiligter (Hinnahme von "Kollateralschäden"): Luftangriff (Problem der "Lebensquantifizierung"); Sezessionskrieg (2. Fallfrage)

Menschenwürde und Kommerzialisierung der Sexualität: Peepshow

Menschenwürde und "Kriegsspiele": Laserdrome

Menschenwürde und "postmortales Persönlichkeitsrecht": Be- und Erstattung

II. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf Ehre
Schutzbereich und Eingriffsvoraussetzungen: Peepshow (bei ehrenrühriger Begründung von Gerichtsentscheidungen); Piätsch-Affaire (bei ehrenrührigen Äußerungen von Regierungsmitgliedern)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz der Geschäftsgeheimnisse
Schutzbereich und Eingriffsvoraussetzungen: Amanda-Affäre (2. Fallfrage)
  • Recht auf "räumlich-gegenständliche" Privatsphäre
Richterschelte
  • "postmortales Persönlichkeitsrecht"
Be- und Erstattung; ferner Gothic
III. Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG)
  • Inhalt der Allgemeinen Handlungsfreiheit (als Recht, alles zu tun und lassen, was man will, solange es nicht [gesetzlich] verboten ist):
Denkbare Inhalte dieses Rechts:
  • Grundrecht, Höhlenforschung als Hobby betreiben zu können: Ausgehöhlt
  • Grundrecht, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken, nackt zu baden, und draußen zu nächtigen: Ordnungsliebe
  • Grundrecht, nicht für die Kosten der Bestattung bestimmter Personen aufkommen zu müssen: Be- und Erstattung
  • Grundrecht des Schülers, von bestimmten Unterrichtsinhalten in staatlichen Schulen verschont zu bleiben: Rechtschreibreform (1. Fallfrage); Strickliesel (1. Fallfrage)
  • Konsequenz aus dem Elfes-Urteil des BVerfG (BVerfG, 1 BvR 253/56 v. 16.1.1957 = BVerfGE 6, 32 ff.) für das Verwaltungsprozessrecht
siehe diesen Hinweis zur Adressatentheorie
IV. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 102 GG)
  • Pflicht des Staates zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit
Anspruch auf Schutz vor Obdachlosigkeit: Obdachlos

Bedeutung für Immissionsschutzrecht: Hauptsach' gudd g'rillt; Wem die Stunde schlägt

Recht auf Selbstgefährdung: Ausgehöhlt

  • Einfacher Gesetzesvorbehalt
Luftangriff; Todesstrafe
  • Bedeutung des Art. 102 GG als "Schranken-Schranke"
Luftangriff; Todesstrafe
  • Zulässigkeit der gezielten Tötung des Verursachers einer Gefahr (finaler Todesschuss/"Rettungsschuss")
Luftangriff
  • Zulässigkeit gezielter oder hingenommener Tötung/Verletzung Unbeteiligter (Hinnahme von "Kollateralschäden")
Bei Abwehr terroristischer Angriffe: Luftangriff

Im Bürgerkrieg: Sezessionskrieg (2. Fallfrage)

  • Wesensgehaltsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG) bei Eingriffen in das Lebensrecht
Luftangriff
V. Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2, Art. 104 GG)
  • Abgrenzung zur Freizügigkeit nach Art. 11 Abs. 1 GG
Keinen Platz den Drogen
  • Voraussetzungen einer Freiheitsentziehung (Art. 2 Abs. 2, Art. 104 GG)
The Rock
  • Anforderungen an die richterliche Erreichbarkeit bei Art. 104 Abs. 2 GG
Nächtliche Schlagfertigkeit
VI. Das Gleichheitsgebot (Art. 3 GG)
  • Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
Ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen: Presseflug; Straßenkunst

Gerechtfertigte Ungleichbehandlungen: Bahnhofsapotheke; Manche sind gleicher!; Peepshow; Presseflug

  • Art. 3 Abs. 1 GG als Grenze des Verwaltungsermessens (und Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung)
Bei begünstigenden Maßnahmen: Gothic; Straßenkunst; ferner: Gelinkt; Räumliche Differenzen

Bei belastenden Maßnahmen: Manche sind gleicher!

  • Keine Gleichheit im Unrecht
Peepshow

Aber: Recht auf Gleichbehandlung bei Eingriffen zur Beseitigung rechtswidriger Zustände, soweit sie im Ermessen der Behörde stehen: Manche sind gleicher!

  • Verbot der Ungleichbehandlung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG)
Frauenbeauftragte; Saarphrodite; Strickliesel
  • Verbot der Diskriminierung von Behinderten (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG)
Nicht ohne meine Hose!; Ungesund
  • Grundsatz der gleichen Wahl
Leistungsorientiertes Wahlrecht (3. Fallfrage)
  • Anspruch politischer Parteien auf Gleichbehandlung
Parteilichkeit; Parteilichkeit II
  • Konsequenzen verfassungswidriger Gesetze bei Verletzungen des Art. 3 Abs. 1 GG
Strickliesel (1. Fallfrage)
VII. Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV)
  • Art. 4 Abs. 1 und 2 GG als "einheitliches Grundrecht", das alle glaubensgeleiteten Handlungen schützt
Wem die Stunde schlägt
  • Begriff der "Religion" und Kriterien zur Bestimmung von religionsgeleitem Handeln
High ist okay; Wem die Stunde schlägt
  • Negative Religionsfreiheit
Wem die Stunde schlägt
  • Einfacher Gesetzesvorbehalt für Eingriffe in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG wegen Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV?
Wem die Stunde schlägt
  • Eingriffsmöglichkeiten zum Schutz "verfassungsimmanenter Schranken"
Wem die Stunde schlägt
  • Verhältnis zwischen Art. 4 und Art. 140 GG i.Vm. 137 WRV
Wem die Stunde schlägt
  • Rechtsstellung öffentlich-rechtlich verfasster Religionsgesellschaften
Wem die Stunde schlägt
  • Verfassungsrechtliche Pflicht zum Schutz des Sonntages aus Art. 140 GG i.V.m. 139 WRV
Bahnhofsapotheke; ferner: Waschanlage
VIII. Meinungs-, Presse und Informationsfreiheit, Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 und 2 GG)
  • Schutzbereich der Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GG)
Begriff der "Meinungsäußerung" (Werturteile/Tatsachenbehauptungen): High ist okay

Verhältnis zwischen Presse und Meinungsfreiheit: High ist okay

"Negative Meinungsfreiheit": Saarheimer Verträge

  • Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 GG)
Presseflug; Satellitenempfangsanlage
  • Schutzbereich der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG)
Verhältnis zwischen Presse und Meinungsfreiheit: High ist okay

Anspruch auf behördliche Informationen: Presseflug

  • Begriff der "Zensur" (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG)
High ist okay; Märchenstunde
  • Begriff des "allgemeinen Gesetzes" (Art. 5 Abs. 2 GG)
High ist okay; Satellitenempfangsanlage
  • "Wechselwirkungslehre" als typisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung i. e. S./Zumutbarkeitsprüfung bei Eingriffen in die Meinungsfreiheit
High ist okay; Satellitenempfangsanlage
  • Einzelfragen
Meinungsfreiheit gibt kein Recht, eine "Plattform" zur Verfügung gestellt zu bekommen: Märchenstunde; aber: kommunikativer Gemeingebrauch im Straßenrecht: Straßenkunst

Meinungsfreiheit und Aufruf zum Drogenkonsum: High ist okay

Meinungsfreiheit und Aufruf zum Wahlboykott: Fußgängerzone (2. Fallfrage)

Meinungsfreiheit und Recht, an staatlichen Veranstaltungen nicht teilzunehmen: Saarheimer Verträge

Informationsfreiheit und Verbot von Satellitenempfangsanlagen: Satellitenempfangsanlage

IX. Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
  • Begriff der "Kunst"
Mindestinhalt: High ist okay

Allgemein: Der Neue Mensch; Straßenkunst; ferner Friseurgeschäfte (zur Kunstdefinition im einfachen Recht)

  • Schutz auch des "Kunstmittlers"/Unterscheidung zwischen Werk- und Wirkbereich
Der Neue Mensch
  • Kunstfreiheit gibt kein Recht, eine "Plattform" zur Verfügung gestellt zu bekommen
Märchenstunde

Aber: Besonderheiten der Kunst im öffentlichen Raum (auf öffentlichen Straßen): Straßenkunst

  • Verhältnis zur allgemeinen Handlungsfreiheit
Straßenkunst
  • Eingriffsmöglichkeiten zum Schutz "verfassungsimmanenter Schranken"
Der Neue Mensch (hier auch zu Besonderheiten bei "Baukunst"); Straßenkunst
  • Kunstfreiheit und staatliche Kunstförderung
Sanitäter (1. Fallfrage); Straßenkunst
X. Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG)
  • Hierzu gibt es zur Zeit keinen Saarheim-Fall
 
XI. Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und schulische Grundrechte
  • Schutz des familiären Zusammenlebens
Obdachlos
  • Schutz der Ehegatten vor staatlichen Eingriffen in die Ehe und das eheliche Zusammenleben
Szenen einer Ehe; Todesstrafe
  • Elternrechte (Art. 6 Abs. 2 GG) und staatlicher Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG)
Rechtschreibreform (1. Fallfrage)

Zum staatlichen Erziehungsauftrag auch: Strickliesel (1. Fallfrage)

  • Zusammenhang zwischen Totenfürsorgepflicht und familienrechtlichen Verbindungen
Be- und Erstattung
XII. Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG)
  •  Versammlungsbegriff
Gothic; Kameradschaftsbund Deutsche Eiche; Ruprechts-Razzia; "SAARHEIM ALTERNATIV"
  • Anspruch aus Art. 8 Abs. 1 GG auf Durchführung von Versammlung an Orten, wo öffentlicher Verkehr eröffnet ist
Auf öffentlichen Straßen: "SAARHEIM ALTERNATIV"

Bei öffentlichen Einrichtungen (Friedhof): Gothic

Zur Reichweite des "Versammlungsschutzes" in Bezug auf "Infrastrukturen" (Podium, Imbissstände etc.): "SAARHEIM ALTERNATIV"

  • Zulässigkeit von Beschränkungen
Bei nicht-öffentlichen Versammlungen: Ruprechts-Razzia

Zum Schutz der öffentlichen Sicherheit: Ruprechts-Razzia; "SAARHEIM ALTERNATIV"

Zum Schutz der Rechte Dritter: Richterschelte

Zulässigkeit der Anfertigung von Videoaufnahmen: Ruprechts-Razzia

XIII. Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG)
  • Kollektive Vereinigungsfreiheit der wirksam gegründeten Vereinigung
Freiheit, selbst über die Aufnahme von Mitgliedern zu entscheiden: Geschlossene Gesellschaft

Freiheit, Aufgaben der Vereinigung wahrzunehmen, insbesondere Veranstaltungen durchzuführen: Kameradschaftsbund Deutsche Eiche

  • Verhältnis zu Art. 21 GG
Geschlossene Gesellschaft
XIV. Freizügigkeit (Art. 11 GG)
  • Schutzbereich des Art. 11 Abs. 1 GG
Keinen Platz den Drogen; Szenen einer Ehe
  • Eingriffsvoraussetzungen (Art. 11 Abs. 2 GG)
Keinen Platz den Drogen; Szenen einer Ehe
XV. Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Wehrpflicht (Art. 12a GG)
  • Begriff des "Berufs"
Sozialschädliche Berufe als Berufe i.S.d. Art. 12 GG: Peepshow

"Berufe" juristischer Personen (Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit zu betreiben): Kriegsspielzeug

  • Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes
Freigesetzt (zur Notwendigkeit von Kündigungsschutzregelungen)
  • Recht auf ungehinderte Berufsausübung
Bahnhofsapotheke (zur Zulässigkeit von Ladenschlusszeiten); Waschanlage (zur Zulässigkeit des Sonntagsarbeitsverbots)
  • Abgrenzung zwischen Berufswahl- und Berufsausübungsregelungen
Kriegsspielzeug
  • Schützt Art. 12 Abs. 1 GG vor wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand?
Sauna
  • Bedeutung des Gesetzesvorbehalts des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG (für Berufswahlregelungen)
Kriegsspielzeug; Peepshow
  • Abgrenzung zu Art. 14 GG
Kriegsspielzeug; Sauna
  • Drei-Stufen-Theorie (als typisierte Verhältnismäßigkeitsprüfung i.e.S./Zumutbarkeitsprüfung bei Eingriffen in die Berufsfreiheit)
Bahnhofsapotheke; Kriegsspielzeug; Peepshow
  • Grenzen der Wehrpflicht
Out of Area
XVI. Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
  • Schutz vor Entzug der Wohnung?
Szenen einer Ehe
  • Eingriffsvoraussetzungen nach Art. 13 Abs. 7 GG
Szenen einer Ehe
XVII. Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)
  • Abgrenzung zu Art. 12 GG
Kriegsspielzeug; Sauna
  • "Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb" als "Eigentum" i.S.d. Art. 14 GG
Kriegsspielzeug; Sauna

Ferner: Dr. Eisenbart

  • Schützt Art. 14 Abs. 1 GG vor Steuern und sonstigen Abgaben? (Vermögen als Schutzgegenstand des Art. 14 Abs. 1 GG)
Saarheimer Verträge
  • Abgrenzung zwischen Inhaltsbestimmung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) und Enteignung (Art. 14 Abs. 3 GG)
Saarheimer Verträge
  • Ausformung des Eigentumsinhalts durch einfaches Recht
Abgeflammt (am Beispiel des Bauplanungsrechts)
  • Eigentumseingriff bei schlichter Fehlanwendung einfachen Rechts?
Wem die Stunde schlägt
  • Eigentumseingriff bei Entzug aller Nutzungsmöglichkeiten
Sammlerstücke
  • Enteignungsvoraussetzungen
Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
  • Zulässigkeit von  "Legalenteignungen"
Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
XVIII. Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG)
  • Keine justizfreien Hoheitsakte
Piätsch-Affaire; The Rock
  • Notwendigkeit, tatsächlich Rechtsschutz mit inhaltlicher Überprüfung von Verwaltungsmaßnahmen zu erhalten
In Bezug auf öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügungen: Abgeschleppt und Abegezockt; Sammlerstücke
  • Gebot effektiven Rechtsschutzes und Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren
Presseflug
  • Bedeutung bei "Legalenteignungen"
Südumfahrung Saarheim (2. Fallfrage)
XIX. Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG)
  • Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst (Art. 33 Abs. 2 GG)
Frauenbeauftragte
  • Verbot, die Einstellung von Kostenübernahmeerklärungen abhängig zu machen (Art. 33 Abs. 2 GG)?
Verrechnet
  • Art. 33 Abs. 2 GG, "gesundheitliche Eignung" und Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG
Ungesund
  • Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) als durchsetzbares "grundrechtsgleiches Recht"
Rechtschreibreform (2. Fallfrage)
  • Inhalt der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG)
Fürsorgegrundsatz: Rechtschreibreform (2. Fallfrage); Wildwechsel

Alimentationsprinzip: Ungesund

Lebenszeitprinzip: Ungesund

Grundsatz gesetzlicher Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses: Verrechnet

XX. Wahlrecht und Individualrechte des Abgeordneten (Art. 38 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 GG)
  • Grundsatz der gleichen Wahl
Leistungsorientiertes Wahlrecht (3. Fallfrage)
  • Grundsatz der freien Wahl und Gebot staatlicher Neutralität im Wahlkampf
Parteilichkeit II
  • Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG als Recht auf demokratische Selbstbestimmung des Einzelnen durch Bundestagswahlen
Saarheimer Verträge
  • Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG als mit der Verfassungsbeschwerde rügbares "Grundrecht
Tumult im Bundestag

Für die Abgeordnetenstatusrechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG siehe im Übrigen diesen Wegweiser

XXI. Justizgrundrechte (Art. 101, Art. 103 Abs. 1 GG)
  • Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG)
Sondergericht
  • Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG)
Bei Missachtung der Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG: Geschlossene Gesellschaft;

Bei Missachtung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV: Freigesetzt;

ferner: Superrevision; Wem die Stunde schlägt

  • Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)
Peepshow


© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler

In Verbindung bleiben mit Saarheim auf Facebook