Wegweiser zu Problemen des Allgemeinen Verwaltungsrechts

 

© Ulrich Stelkens (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

mit freundlicher Unterstützung der jurmatiX GbR, Ottweiler

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Dieser Wegweiser soll Ihnen helfen, die Saarheimer Fälle zu finden, die bestimmte Probleme des allgemeinen Verwaltungsrechts behandeln, wie sie auch in anderen Übungs- und Examensarbeiten "abgefragt" werden können. Dabei bilden die einzelnen Abschnitte folgende Rechtsfragen ab:


Erster Abschnitt: Verwaltungsorganisationsrecht

("Bausteine" des Verwaltungsorganisationsrechts [I], Sonderformen des Verwaltungsorganisationsrechts [II], Zuständigkeitsordnung [III])

I. "Bausteine" des Verwaltungsorganisationsrechts
  • Unterscheidung zwischen juristischer Person, Organwaltern und ihren Organen
Siehe hierzu diesen Hinweis
  • Organisationsgewalt (Zuständigkeit für die Errichtung von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
Siehe III. bei diesen Hinweis
  • Der Behördenbegriff
Zum verwaltungsorganisationsrechtlichen Behördenbegriff siehe diesen Hinweis

Zum verwaltungsverfahrensrechtlichen Behördenbegriff siehe diesen Hinweis

Zum Kreisrechtsausschuss als eigenständige Kreisbehörde: Sanitäter (2. Fallfrage)

Zur Frage, wer Behörde bei Umsetzung von Ortsrats- und Gemeinderatsbeschlüssen durch den Bürgermeister ist (welchem Organ also die umgesetzte Maßnahme als Behörde zuzurechnen ist): Dr. Eisenbart

  • Unterscheidung zwischen Ämtern und Behörden

Siehe hierzu III 1 bei diesem Hinweis

Ferner: Märchenstunde; Nicht ohne meine Hose!; Sanitäter (2. Fallfrage)

  • Zur "unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts"

Märchenstunde; Nicht ohne meine Hose!; ferner: Dissonanzen (1. Fallfrage)

  • Die "Zeichnungsbefugnis"

Siehe hierzu II bei diesem Hinweis

sowie: Dissonanzen (1. Fallfrage); Ihr Kinderlein kaufet; Märchenstunde; Manche sind gleicher!; Nicht ohne meine Hose!; Wahlverwandtschaften

II. Sonderformen des Verwaltungsorganisationsrechts
  • Formen der "Fremdverwaltung": Auftragsverwaltung, Organleihe, zwischenbehördliches Mandat
Siehe hierzu diesen Hinweis
  • Zur Rechts- und Fachaufsicht
Frauenbeauftragte; Parteilichkeit; Schwein gehabt
  • Einschaltung Privater in die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben
Eigengesellschaften und gemischtwirtschaftliche Unternehmen: Presseflug; Sauna

Rechtsfigur des "Verwaltungshelfers": Wildwechsel; ferner: Abgeschleppt und abgezockt!; Presseflug

III. Die Zuständigkeitsordnung
  • Begriff der Verbandskompetenz
Ausländerfreie Zone; Kraftprobe
  • Aufteilung der Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Ländern
Näheres hier
  • Zur kommunalen Selbstverwaltung und deren Schutz gegenüber anderen Behörden
Näheres hier
  • Bindung der Bundesverwaltung an Landesgesetze?
Presseflug; ferner: Stadtwerkstatt (zum umgekehrten Fall)
  • Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Rechtsaufsichtsbehörden und Gefahrenabwehrbehörden (Problem der Polizeipflicht von Hoheitsträgern)
Stadtwerkstatt; Treffpunkt
  • Interkommunales Abstimmungsgebot
Investory
  • Bedeutung von Zuständigkeitsverletzungen im Verhältnis zwischen Außenvertretungsorgan und Willensbildungsorgan (hier: Bürgermeister und Gemeindevertretung) im Verhältnis zum Bürger
Rathausbrand; Wasser-Fall
Zweiter Abschnitt: Verwaltungsrecht und Privatrecht
  • Privatrechtliche Regelungen als Rechtsgrundlage für Grundrechtseingriffe durch die Verwaltung
Rathausverbot; Wildwechsel
  • "Wahlfreiheit" der Verwaltung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Handlungsformen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und ihr Anwendungsbereich
Gelinkt; Ihr Kinderlein kaufet; Märchenstunde; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage); Soccer-Arena; Wasser-Fall
  • Abgrenzung der Anwendungsbereiche von öffentlichem Recht und Privatrecht
Bei Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften der Verwaltung: Gothic; Straßenschlussstrich; Verrechnet; Wasser-Fall; Wildwechsel

Bei behaupteten öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags: Gothic

Bei ungerechtfertigter Bereicherung: Abgeschleppt und abgezockt; Schlachthof

Bei Störungen durch öffentliche Einrichtungen (Abgrenzung der Anwendungsbereiche von öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Nachbarrecht): Hauptsach' gudd g'rillt

Bei Abwehransprüchen gegenüber wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand: Sauna

Bei Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen gegenüber behördlichen Äußerungen/behördlicher Informationstätigkeit: Parteilichkeit II

Bei Einwirkungsansprüchen des öffentlichen Anteilseigners auf privatrechtliche Eigengesellschaft: Sauna

Bei Ansprüchen auf Herausgabe einer Sache: Fahrrad weg!; Sammlerstücke

Bei Schadensersatzansprüchen des Bürgers: Die Göttin

Bei Schadensersatzansprüchen der Verwaltung: Rathausbrand

Bei behördlichen Hausverboten: Rathausverbot

Bei Vergabe einer Subvention: Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage)

Bei Ausgestaltung des Nutzungsverhältnisses von öffentlichen Einrichtungen: Dissonanzen (1. Fallfrage); Gelinkt; Gothic; Parteilichkeit; Räumliche Differenzen; Saarphrodite

Bei "Beauftragung" eines Privaten mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch eine Behörde: Märchenstunde

  • Zweistufentheorie
Für Zugang zu öffentlichen Einrichtung: Gelinkt; Räumliche Differenzen; Soccer-Arena; ferner: Parteilichkeit II

Für Einwirkungsansprüche des öffentlichen Anteilseigners auf privatrechtliche Eigengesellschaft: Sauna

Bei behaupteten Anspruch auf Zulassung zur Sondernutzung einer öffentlichen Einrichtung: Gothic

Zu Problemen auf der 2. Stufe: Parteilichkeit

  • Bindung von Eigengesellschaften und gemischtwirtschaftlichen Unternehmen an behördliche Pflichten (Verwaltungsprivatrecht)?
Presseflug; Sauna
  • privatrechtliches Handeln der Kommune als Gegenstand der Kommunalaufsicht
Parteilichkeit
  • "Unterwerfung" der fiskalisch handelnden Verwaltung an das auf das Staat-Bürger-Verhältnis zugeschnittene öffentliche Recht
Stadtwerkstatt
Dritter Abschnitt: Grundbegriffe des Verwaltungsrechts

(Gesetzmäßigkeit der Verwaltung [I], Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum [II], Gebundene Verwaltung und Ermessen, Planungsermessen und Abwägungsgebot [III], der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [Übermaßverbot] [IV], das subjektiv-öffentliche Recht [V])

I. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung

(Vorrang des Gesetzes [1], Vorbehalt des Gesetzes [2])

  • Lehre vom fehlerhaften Staatsakt
Tod eines Bundeskanzlers; ferner: Kraftprobe
1. Vorrang des Gesetzes
  • Vorrang des EU-Rechts gegenüber nationalem Recht
Frauenbeauftragte; Saarheimer Verträge; Satellitenempfangsanlage
  • Normverwerfungskompetenz der Exekutive?
Nicht ohne meine Hose!; Veränderungssperre
  • Normverwerfungskompetenz der Gerichte in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes?
Keinen-Platz-den-Drogen-Fall; Seniorenresidenz; Szenen einer Ehe
  • Pflicht zur verfassungskonformen Auslegung
Geschlossene Gesellschaft; Nicht ohne meine Hose!
  • Haushaltsrechtliche Bindungen
Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm
  • Besonderheiten von Regelungen, die Prognoseentscheidungen der Behörde verlangen
Märchenstunde; Mittelstandsförderung; SaaRunner
  • Ungeschriebene Grenzen bei gesetzlichen Verpflichtungen einer Behörde?
Grundsatz des § 275 Abs. 1 BGB: Frauenbeauftragte; Hauptsach' gudd g'rillt

Ausschluss "sittenwidriger" Verpflichtungen?: Gelinkt

Kein Ausschluss gesetzlicher Ansprüche wegen fehlender Mittel: Soccer-Arena

2. Vorbehalt des Gesetzes
  • Geltung für die Eingriffsverwaltung
Allgemein: Märchenstunde; Wildwechsel

zu Besonderheiten des Vorbehalts des Gesetzes bei eingreifender behördlicher Informationstätigkeit: Parteilichkeit II

  • Geltung für die Leistungsverwaltung?
Für den Bereich des Subventionsrechts: Ausführlich Sanitäter (1. Fallfrage); ferner: Ihr Kinderlein kaufetMittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm

Für die Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen: Ausführlich: Märchenstunde; ferner: Gelinkt; Parteilichkeit; Räumliche Differenzen; Saarphrodite

  • Begriff des "Gesetzes" im Sinne des Vorbehalts des Gesetzes
Aufgabenzuweisungsnorm nicht ausreichend: Märchenstunde; Treffpunkt - aber auch: Parteilichkeit II (zu Besonderheiten bei staatlicher Informationstätigkeit)

Allgemeine Verbotsnormen nicht ausreichend: Leinen los!

Haushaltsplan als Bestandteil des Haushaltsgesetzes nicht ausreichend: Sanitäter (1. Fallfrage)

Kommunale Satzung nicht ausreichend: Kinderreitautomat; Niederschläge; Sanitäter (1. Fallfrage); Sammlerstücke; Satellitenempfangsanlage; Starenhut

Gewohnheitsrecht als "Gesetz"?: Sammlerstücke

  • Notwendigkeit einer in jeder Hinsicht mit höherrangigem Recht vereinbaren Ermächtigungsgrundlage
Leinen los!; Niederschläge; Sammlerstücke; Starenhut; Strickliesel (1. Fallfrage)
  • Geltung für vertraglich vereinbarte Grundrechtseingriffe
Straßenschlussstrich
  • Zum Problem des Gesetzesvorbehalts für die Verwendung der Handlungsform Verwaltungsakt (sog. Verwaltungsaktbefugnis)
Siehe diese Nachweise
II. Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum
  • Wie werden (unbekannte) unbestimmte Rechtsbegriffe bzw. unbekannte Rechtsnormen "schulmäßig" ausgelegt?
Fahrrad weg!; Himmelsstrahler; Niederschläge; Kinderreitautomat; Sonnendeck
  • Grenze zwischen "Auslegungsbedürftigkeit" und Verstößen gegen das Gebot der Normenbestimmtheit bei unbestimmten Rechtsbegriffen
Allgemein: Ordnungsliebe (mit vielen Beispielen); ferner Leinen los!; Kriegsspielzeug

Speziell zur Verwendung des Begriffs "öffentliche Ordnung" im Polizeirecht: Boygroup; Ordnungsliebe; Saarphrodite

Bestimmtheit von Gebührentatbeständen: Starenhut

III. Gebundene Verwaltung und Ermessen, Planungsermessen und Abwägungsgebot

(Abgrenzung zwischen gebundener Verwaltung und Ermessen [1], Formen des Ermessens [2], Ermessensausübung entsprechend dem Zweck der Ermächtigung [§ 40 Alt. 1 VwVfG, § 114 Satz 1 Alt. 1 VwGO] [3], Ermessensausübung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens [§ 40 Alt. 2 VwVfG, § 114 Satz 1 Alt. 2 VwGO] [4], Planungsermessen und Abwägungsgebot [5])

1. Abgrenzung zwischen gebundener Verwaltung und Ermessen
  • Wandel einer Ermessensentscheidung in gebundene Entscheidung  durch Ermessensreduzierung auf Null
Friseurgeschäfte; Obdachlos; Räumliche Differenzen (im Ergebnis abgelehnt); Sammlerstücke; Sonnendeck; Straßenkunst; Treffpunkt
  • Wandel eines Leistungsanspruchs in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
Räumliche Differenzen
  • Keine "Billigkeitskontrolle" des im Einzelfall gefundenen Ergebnisses bei gebundener Verwaltung
Abgeschleppt und abgezockt!; Be- und Erstattung; Kinderreitautomat; Rathausbrand
2. Formen des Ermessens
  • Voraussetzungen eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
Dr. Eisenbart; Gothic; Obdachlos; Sonnendeck
  • Entschließungsermessen ("Ob")
Abgeschleppt und abgezockt!; Parteilichkeit
  • Auswahlermessen bei mehreren denkbaren Maßnahmen ("Wie")
Parteilichkeit (Auswahl verschiedener Nutzungsbedingung nach Zulassung zur öffentlichen Einrichtung); ähnlich auch Gothic

Richterschelte (Auswahl zwischen mehreren denkbaren Auflagen nach § 15 VersG)

  • Auswahlermessen zwischen mehreren Personen ("Wer")
Auswahl zwischen mehreren (Polizei-)Pflichtigen: Baumfällig; Treffpunkt; ferner: Unschuldslamm

Auswahl zwischen mehreren Konkurrenten um eine Begünstigung: Räumliche Differenzen

  • "Intendiertes Ermessen"
Freudenhaus
  • Ermessensreduzierung auf Null
Friseurgeschäfte; Obdachlos; Räumliche Differenzen (im Ergebnis abgelehnt); Sammlerstücke; Sonnendeck; Straßenkunst; Treffpunkt
  • Planungsermessen
Siehe hier
3. Ermessensausübung entsprechend dem Zweck der Ermächtigung (§ 40 Alt. 1 VwVfG, § 114 Satz 1 Alt. 1 VwGO)
  • Ermessensmissbrauch/Ermessensfehlgebrauch wegen Verkennung des Zwecks der Ermächtigung (es muss nicht zwingend um "böse Absicht" gehen)
Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei Auswahl zwischen mehreren Konkurrenten um eine Begünstigung: Räumliche Differenzen

Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei Gefahrenabwehrmaßnahmen zum Zwecke der "Stadthygiene": Keinen Platz den Drogen

Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei bauaufsichtsrechtlichen Einschreiten trotz Möglichkeit privatrechtlichen Rechtsschutzes: Sonnendeck

Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei Nicht-Ergreifen von Maßnahmen aufgrund verwandtschaftlicher Beziehungen: Wahlverwandtschaften

Möglicher Ermessensfehlgebrauch von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen: Straßenkunst

Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei Berücksichtigung fiskalischer Erwägungen: Ungesund

Möglicher Ermessensfehlgebrauch bei Ausübung der Kommunalaufsicht: Parteilichkeit

Jeweils zu dem Zweck des Aufhebungsermessens nicht gerecht werdende Aufhebungen von Verwaltungsakten: Manche sind gleicher!; Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage);
Gegenbeispiel: Rathausbrand

  • Ermessensausfall/Ermessensunterschreitung
Freudenhaus (im Ergebnis abgelehnt)

Ermessensausfall bei Nichtberücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls: Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage)

4. Ermessensausübung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens (§ 40 Alt. 2 VwVfG, § 114 Satz 1 Alt. 2 VwGO)
  • Spezialvorschriften als Ermessensgrenze
Für Rechtsschutzsystem des § 765a ZPO im Verhältnis zur polizeilichen Wohnungseinweisung: Obdachlos (im Ergebnis ablehnt)

Für Ausgestaltung des baurechtlichen Nachbarschutzes bei Genehmigungsfreistellung bzw. vereinfachten Baugenehmigungsverfahren: Sonnendeck (im Ergebnis abgelehnt)

  • Freiheits-Grundrechte als Ermessensgrenze
Dr. Eisenbart; Gothic; Keinen Platz den Drogen; Märchenstunde; Richterschelte; Straßenkunst; Treffpunkt;
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip als Ermessensgrenze
Siehe diesen Hinweis und hier

Ferner: Abgeschleppt und abgezockt!; Ausgehöhlt; Baumfällig; Dissonanzen (1. Fallfrage);  Fahrrad weg!; Friseurgeschäfte; Die Göttin; Himmelsstrahler;  Leinen los!; Keinen Platz den Drogen; Märchenstunde; Obdachlos; Rathausverbot; Richterschelte; Scheunenabbruch; Sammy im Saarheimer See; Sanitäter (1. Fallfrage); Sonnendeck

  • Art. 3 Abs. 1 GG als Ermessensgrenze (und Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung)
Bei begünstigenden Maßnahmen: Straßenkunst; ferner: Gelinkt; Gothic; Räumliche Differenzen

Bei belastenden Maßnahmen: Manche sind gleicher!; Sonnendeck

  • Behördliche Duldung als vertrauensbegründender Tatbestand und Ermessensgrenze
Manche sind gleicher!; Sonnendeck
  • Art. 19 Abs. 4 GG als Ermessensgrenze
Sammlerstücke
5. Planungsermessen und Abwägungsgebot
  • Planungsermessen und Abwägungsgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz der raumbezogenen Planung
Südumfahrung Saarheim (1. Fallfrage)
  • Planungsermessen und Abwägungsgebot im Bauplanungsrecht
Investory; Seniorenresidenz
IV. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot)

(Geeignetheit behördlicher Maßnahmen [1], Erforderlichkeit behördlicher Maßnahmen [2], Zumutbarkeit [Verhältnismäßigkeit i.e.S./Angemessenheit] behördlicher Maßnahmen [3])

  • Zum Inhalt und zum Anwendungsbereich des Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot)
Siehe hierzu diesen Hinweis
  • Zum Verhältnismäßigkeitsprinzip als Schranke für die (grundrechtseingreifende) Normsetzung
Siehe hierzu diese Nachweise
  • Einfache Fälle, bei denen die Verhältnismäßigkeit einer behördlichen Maßnahme im Ergebnis zu bejahen ist:
Ausgehöhlt; Dissonanzen (1. Fallfrage); Die Göttin; Himmelsstrahler; Leinen los!; SaaRunner, Scheunenabbruch; Treffpunkt
1. Geeignetheit behördlicher Maßnahmen
  • Problematische Fälle
Geeignetheit eines Aufenthaltsgebots zur Bekämpfung der offenen Drogenszene: Keinen Platz den Drogen
2. Erforderlichkeit behördlicher Maßnahmen
  • Maßgeblicher Bezugspunkt der Erforderlichkeitsprüfung: Behördenperspektive oder Perspektive des Betroffenen? - Bedeutung des Angebots eines anderen Mittels
Baumfällig
  • Problematische Fälle
Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung vor Erlass belastender Maßnahmen wegen rechtswidrigen Verhaltens: Märchenstunde; Sanitäter (1. Fallfrage); ähnlich auch Fahrrad weg!

Zu weit gehendes Hausverbot bei fehlenden Anhaltspunkten (weiterer) Störungen: Rathausverbot 

Fehlende Erforderlichkeit der Untersagung eines Vorhabens bei einfacher Möglichkeit seiner Genehmigung (jedenfalls wenn die Genehmigung nicht antragsbedürftig ist): Friseurgeschäfte

Fehlende Erforderlichkeit eines Aufenthaltsverbots durch Allgemeinverfügung bei Möglichkeit individueller Maßnahmen: Keinen Platz den Drogen

3. Zumutbarkeit (Verhältnismäßigkeit i. e. S./Angemessenheit) behördlicher Maßnahmen
  • "Unbilligkeit" von Kostenforderungen - § 59 BHO/LHO und entsprechende Vorschriften als "Zumutbarkeitskorrektiv"?
Abgeschleppt und abgezockt!; Be- und Erstattung; Rathausbrand
  • Unzumutbarkeit einer Maßnahme bei Eingriffen in "besonders wichtige" Grundrechte
Für Art. 8 Abs. 1 GG: Richterschelte

Für Art. 14 GG (Berücksichtigung der "Sonderopfergrenze" bei ordnungsbehördlichen Inanspruchnahmen von Wohnraum: Obdachlos

Für Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 i. V. m. dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit): Parteilichkeit II (für besondere Zurückhaltungspflicht der Exekutive bei der Öffentlichkeitsarbeit in der "heißen Phase" des Wahlkampfes)

  • "Unzumutbarkeit" der Heranziehung eines Zustandsstörers bei Vorliegen von Handlungsstörern?
Baumfällig
V. Das subjektiv-öffentliche Recht
  • Adressatentheorie als "Standard"
Siehe allgemein hierzu diese Anmerkung
  • Voraussetzungen eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
Dr. Eisenbart; Gothic;  Räumliche Differenzen; Sammlerstücke; Treffpunkt
  • Besonderheiten bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen
Abgestellt
  • Bei Anträgen auf Gewährung gesetzlich nicht vorgesehener Begünstigungen
Gothic
  • Bei Abwehransprüchen gegen die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
Sauna
  • Bei Abwehransprüchen gegenüber staatlichen Äußerungen
Parteilichkeit II
  • Schutznormtheorie bei Drittbetroffenen
Für baurechtliche Fälle Seniorenresidenz, Sonnendeck; Wolfsgehege

Für eine atypische Konstellation im Polizeirecht: Szenen einer Ehe

  • Besonderheiten bei Klagen von Verwaltungsträgern
Frauenbeauftragte, Parteilichkeit, Stadtwerkstatt
Vierter Abschnitt: Handlungsformen der Verwaltung

(Allgemeines zur Handlungsformenlehre [I], der Verwaltungsakt [II], die Allgemeinverfügung als Sonderform des Verwaltungsakts [III], Zusicherung [§ 38 VwVfG] und Zusage [IV], öffentlich-rechtlicher Vertrag [§§ 54 ff. VwVfG] [V], privatrechtlicher Vertrag und Verwaltungsprivatrecht [VI], Tatsächliches Verwaltungshandeln [VII], Exekutive Rechtsetzung [Rechtsverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften] [VIII])

I. Allgemeines zur Handlungsformenlehre
  • Zur Bestimmung der Rechtsnatur einer Maßnahme
Siehe diesen Hinweis

Ferner: Ihr Kinderlein kaufet; Märchenstunde; Mittelstandsförderung; Ruprechts-Razzia; Sammlerstücke; Wasser-Fall

  • Lehre vom fehlerhaften Staatsakt - Allgemeine Fragen der Handlungsformenlehre
Kraftprobe; Tod eines Bundeskanzlers
II. Der Verwaltungsakt

(Begriff des Verwaltungsakts [1], Auslegung und Bestimmung des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts [2], Arten des Verwaltungsakts [3], Bekanntgabe des Verwaltungsakts [§ 41 VwVfG] [4], Voraussetzungen, Beginn und Ende der Wirksamkeit und Nichtigkeit des Verwaltungsakts [5], Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts [6], der bestandskräftige Verwaltungsakt [7], Erlass eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit materieller Ansprüche? [8], Aufhebung des Verwaltungsakts [9], Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt [10])

1. Begriff des Verwaltungsakts
  • Zur Bedeutung und zur Prüfung der Bestimmung der Rechtsnatur einer Maßnahme als Verwaltungsakt
Siehe diesen Hinweis

Ferner: Dissonanzen; Ihr Kinderlein kaufet; Märchenstunde; Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage); Schlachthof

  • Zur Unterscheidung zwischen "formellem" und "materiellem" Verwaltungsaktbegriff: Verwaltungsakt i.S.d. VwGO und Verwaltungsakt i.S.d. VwVfG
Siehe diesen Hinweis und ferner folgende Fälle: Ausgehöhlt; Nichts für viel Lärm; Keinen Platz den Drogen; Ruprechts-Razzia; Sammlerstücke
  • Zum Verhältnis zwischen Ausgangsbescheid und Widerspruchsbescheid
Stadtwerkstatt
  • Zur Frage der Existenz "relativer" Verwaltungsakte (also von Maßnahmen, die gegenüber bestimmten Personen Verwaltungsakte sind, gegenüber anderen nicht)
Sanitäter (2. Fallfrage)
  • Zur Notwendigkeit der Zurechenbarkeit einer Maßnahme zu einer Behörde (s. auch oben bei Zeichnungsbefugnis)
Dr. Eisenbart; Märchenstunde; Manche sind gleicher!
  • Zum Begriff der "hoheitlichen Maßnahme"
Märchenstunde; Nichts für viel Lärm (jeweils zu "ausgehandeltem Verwaltungsakt")

Ferner: Wasser-Fall

  • Zum Begriff der "Regelung"
Abgrenzung zwischen Regelungen und bloß deklaratorischen Hinweisen: Sanitäter (1. Fallfrage); Stadtwerkstatt

In Bezug auf Probleme bei der Abgrenzung zwischen Bescheidentwürfen und endgültigem Bescheid: Schlachthof (Auslegungsfrage)

In Bezug auf die Entscheidung über die Vornahme von Realakten: Hauptsach' gudd g'rillt

In Bezug auf die Einladung zu einer Pressekonferenz: Presseflug

In Bezug auf die Anfertigung von Videoaufnahmen: Ruprechts-Razzia

In Bezug auf die Ausübung von Verwaltungszwang: Most Wanted Terrorists; Nächtliche Schlagfertigkeit

In Bezug auf polizeirechtliche Standardmaßnahmen:  Fahrrad weg!; Feuer und Flamme; Treffpunkt

In Bezug auf Entscheidungen über die Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung (Zweistufentheorie): Gelinkt; Räumliche Differenzen

In Bezug auf die Entscheidung über die Erteilung von Auskünften: Saalbaubau (erster Antrag)

In Bezug auf Zusicherungen (§ 38 VwVfG): Wahlverwandtschaften

In Bezug auf kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung: Frauenbeauftragte; Parteilichkeit

In Bezug auf den Erlass eines Hausverbots: Rathausverbot

In Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO: Baumfällig

In Bezug auf eine Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG: Mittelstandsförderung

In Bezug auf die Betrauung mit ehrenamtlichen Aufgaben: Märchenstunde

Bei aufschiebend bedingten Maßnahmen: Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm

  • Zum Begriff der "Außenwirkung"
In Bezug auf Maßnahmen gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts: Sanitäter (2. Fallfrage); Stadtwerkstatt

In Bezug auf Mitwirkungsakte anderer Behörden bzw. Gremien: Saalbaubau (zweiter Antrag: für Stadtratsbeschluss in Zusammenhang mit der Auferlegung eines Bußgeldes)

In Bezug auf gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB: Schwein gehabt

In Bezug auf Maßnahmen zwischen Organen desselben Rechtsträgers (Verwaltungsakte im Kommunalverfassungsstreit?): Ausländerfreie Zone; Fußgängerzone (1. Fallfrage); Kraftprobe; OrtsratspolitikSaarheimInform; Zeitfrage

In Bezug auf Maßnahmen im Beamtenverhältnis: Rathausbrand; Ungesund; Verrechnet

In Bezug auf Maßnahmen, die das Nutzungsverhältnis einer öffentlichen Einrichtung näher ausgestalten: Dissonanzen (2. Fallfrage); Nicht ohne meine Hose!

Abgrenzung zwischen organinternen Maßnahmen und solchen, die auf die Person des Organwalters durchgreifen: Rathausverbot

In Bezug auf Straßenumbenennung: Dr. Eisenbart

  • Zum Einzelfallbegriff
Zur Abgrenzung zwischen Rechtsverordnung und Verwaltungsakten (Allgemeinverfügung): Ordnungsliebe

Zu Besonderheiten bei Allgemeinverfügung siehe hier

2. Auslegung und  Bestimmung des Regelungsinhalts eines Verwaltungsakts  
  • Allgemein zur Auslegung eines Verwaltungsakts
Siehe diesen Hinweis
  • Einzelne Auslegungsbeispiele
Dissonanzen (1. Fallfrage); Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm; Rathausbrand; Sanitäter (1. Fallfrage); Scheunenabbruch; Wasser-Fall

Zur Bestimmung des Regelungsgehalts einer Baugenehmigung: Sonnendeck; Unschuldslamm

3. Arten des Verwaltungsakts  
  • Zum Vorbescheid
Abgeflammt; Genug-Vergnügt
  • Zum feststellenden Verwaltungsakt
Nicht ohne meine Hose!; Stadtwerkstatt
  • Zum Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Dissonanzen (1. Fallfrage); Märchenstunde; SaaRunner,
  • Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG als akzessorischer Verwaltungsakt
Mittelstandsförderung
4. Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 41 VwVfG) 
  • Zugang als Voraussetzung der "einfachen" Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Zugang schriftlicher Verwaltungsakte: Ruprechts-Razzia

Bei Versendung an eine Postfachadresse: Feuer und Flamme

  • Zeitpunkt der individuellen Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakts
Nach § 41 Abs. 2 VwVfG: Feuer und Flamme; Soccer-Arena

Nach § 4 Abs. 2 VwZG: Starenhut

  • Bekanntgabe gegenüber einer juristischen Person
Mittelstandsförderung
  • Bekanntgabe gegenüber Geschäftsunfähigen
Scheunenabbruch
  • Zustellung als Sonderform der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 5 VwVfG)
Manche sind gleicher!; Soccer-Arena; Scheunenabbruch; Starenhut
  • Voraussetzungen der öffentlichen Bekanntgabe
Für Allgemeinverfügung: Ausgehöhlt; Dr. Eisenbart; Keinen Platz den Drogen; Sammlerstücke

Speziell für Verkehrszeichen: Abgeschleppt und abgezockt!

5. Voraussetzungen, Beginn und Ende der Wirksamkeit und Nichtigkeit des Verwaltungsakts  
  • Zur Prüfung der Wirksamkeit eines Verwaltungsakts allgemein
Siehe diesen Hinweis
  • Ordnungsgemäße Bekanntgabe als Wirksamkeitsvoraussetzung eines Verwaltungsakts
Scheunenabbruch
  • Wirkungen der öffentlichen Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Für Allgemeinverfügungen allgemein: Ausgehöhlt; Dr. Eisenbart; Keinen Platz den Drogen; Sammlerstücke

Speziell für Verkehrszeichen: Abgeschleppt und abgezockt!

  • Erledigung eines Verwaltungsakts (§ 43 Abs. 2 VwVfG)
Erledigung des Grundverwaltungsakts nach Vollstreckung? Sammy im Saarheimer See

Ferner: Nächtliche Schlagfertigkeit

  • Nichtigkeitsvoraussetzungen nach § 44 VwVfG
Mittelstandsförderung (Prüfung der Nichtigkeit einer Auflage); Sammlerstücke (Prüfung der Nichtigkeit einer Allgemeinverfügung); Wahlverwandtschaften (Prüfung der Nichtigkeit einer Zusicherung)
6. Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsakts
  • Zur Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts allgemein
Siehe hierzu allgemein diesen Hinweis

Speziell zur Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Polizei- bzw. Ordnungsverfügung siehe diesen Hinweis

  • Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts
Baumfällig; Dissonanzen (1. Fallfrage); Märchenstunde; SaaRunner
  • Zum Problem der sog. "Verwaltungsaktbefugnis"
Siehe diesen Hinweis

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" bei feststellenden Verwaltungsakten: Stadtwerkstatt

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" zur Festsetzung von Kosten und Gebührenschulden: Scheunenabbruch

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" in Bezug auf die Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen: Verrechnet

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" im Beamtenverhältnis:  Rathausbrand; Ungesund; Verrechnet

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" hinsichtlich der Festsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO: Schlachthof

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" in Zusammenhang mit Hausrechtsmaßnahmen: Nicht ohne meine Hose!; Rathausverbot

Zur "Verwaltungsaktbefugnis" bei Allgemeinverfügungen: Sammlerstücke

  • Zum Bestimmtheitserfordernis nach § 37 Abs. 1 VwVfG
Allgemein: Ruprechts-Razzia

Für Personenbezeichnung bei Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Alt. 1 und 3 VwVfG: Ausgehöhlt; Keinen Platz den Drogen

Für Nebenbestimmungen: Abgestellt

  • Zur Form des Verwaltungsakts § 37 Abs. 2 VwVfG
Zum schriftlichen Verwaltungsakt und seiner Bekanntgabe: Ruprechts-Razzia; Schlachthof

Zum mündlichen Verwaltungsakt und seiner Bestätigung: Fahrrad weg!; Leinen los!; Nicht ohne meine Hose!; Sammy im Saarheimer See; Szenen einer Ehe

Zum auf andere Weise erlassenen Verwaltungsakt: Die Göttin

  • Zur Rechtsbehelfsbelehrungspflicht nach § 37 Abs. 6 VwVfG
Dissonanzen (1. Fallfrage)
7. Der bestandskräftige Verwaltungsakt
  • Rechtsfolgen der Bestandskraft eines Verwaltungsakts
Feuer und Flamme; Manche sind gleicher!; Mittelstandsförderung; Nicht ohne meine Hose!; Sammlerstücke; Schlachthof

Zur Vollstreckung von Verwaltungsakten siehe hier

8. Erlass eines Verwaltungsakts als Voraussetzung für die Durchsetzbarkeit materieller Ansprüche?
  • Notwendigkeit einer Festsetzung von Erstattungsansprüchen nach § 37 Abs. 2 AO
Schlachthof
  • Verhältnis zwischen Kostenersatzanspruch und Kostenbescheid
Abgeschleppt und abgezockt!
  • Zur Bedeutung der Zweistufentheorie in diesem Kontext
siehe hier
9. Aufhebung des Verwaltungsakts  
  • Möglichkeit und Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung
Dissonanzen (1. Fallfrage); Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm; Rathausbrand; Sanitäter (1. Fallfrage)  
  • Aufhebung eines Verwaltungsakts nach Spezialvorschriften
Rücknahme einer Beamtenernennung nach § 12 BeamtStG: Ungesund
  • Abgrenzung zwischen begünstigenden und nicht-begünstigenden Verwaltungsakten (§ 48 Abs. 1 Satz 2 VwVfG)
Dr. Eisenbart; Märchenstunde
  • Rücknahme eines Verwaltungsakts nach § 48 VwVfG
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtswidrigkeitsprüfung: Dissonanzen (1. Fallfrage); Märchenstunde; SaaRunner

Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG beim rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung: Dissonanzen (1. Fallfrage); Märchenstunde; SaaRunner

Rücknahme eines nicht-begünstigenden Verwaltungsakts nach § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG: Dr. Eisenbart; Manche sind gleicher!; Sammlerstücke

Rücknahme nach § 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 2 VwVfG bei einem Geldleistungsakt: Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage)

Analoge Anwendung des § 48 Abs. 2 VwVfG bei einem Verzicht auf eine Geldleistung: Rathausbrand

Rücknahme nach § 48 Abs. 1 i.V.m. § 48 Abs. 3 VwVfG (bei einer Zusicherung) - Voraussetzungen einer Entschädigung nach § 48 Abs. 3 VwVfG: Wahlverwandtschaften

Zur Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG: Rathausbrand

  • Widerruf eines Verwaltungsakts nach § 49 Abs. 1  VwVfG
Widerruf auch bei Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts? Manche sind gleicher!

"Widerrufsschranke" des § 49 Abs. 1 Halbsatz 2 Alt. 1 VwVfG: Manche sind gleicher!

Ermessensgerechtigkeit: Manche sind gleicher!

  • Widerruf eines Verwaltungsakts nach § 49 Abs. 2 VwVfG
Widerruf auch bei Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts? Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage); Wahlverwandtschaften

Widerruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG: Abgestellt

Widerruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG: Sanitäter (1. Fallfrage)

Widerruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG: Dissonanzen (1. Fallfrage); Märchenstunde; SaaRunner

Widerruf nach § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG: Wahlverwandtschaften

  • Widerruf nach § 49 Abs. 3 VwVfG
Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage)
  • Rechtsfolgen einer rückwirkenden Aufhebung nach § 49a VwVfG
Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm
  • Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und Wiederaufgreifen i. e. S.
Sammlerstücke
  • Sonderfälle
Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen rechtswidriger Nebenbestimmung: Abgestellt

Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Nichterfüllung einer rechtswidrigen Auflage: Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage)

10. Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt  
  • Verhältnis von Nebenbestimmungen zum Hauptverwaltungsakt
Abgestellt; Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage)
  • Qualifizierung von Regelungszusätzen zum Verwaltungsakt als Nebenbestimmung i.S.d. § 36 VwVfG
Als aufschiebende Bedingung: Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm

Als auflösende Bedingung: Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm

Als Auflage: Ihr Kinderlein kaufet; Mittelstandsförderung; Nichts für viel Lärm; Sanitäter (1. Fallfrage)

  • Bestimmtheitserfordernis nach § 37 Abs. 1 VwVfG für Nebenbestimmungen
Abgestellt
  • Voraussetzungen von Nebenbestimmungen nach § 36 Abs. 1 Alt. 2 VwVfG
Abgestellt
  • Rechtswidrigkeit einer Nebenbestimmung nach § 36 Abs. 3 VwVfG
Mittelstandsförderung; Sanitäter (1. Fallfrage)
III. Die Allgemeinverfügung als Sonderform des Verwaltungsakts

(Begriff der Allgemeinverfügung [1], Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit, Aufhebung und Vollstreckung von Allgemeinverfügungen [2])

1. Begriff der Allgemeinverfügung
  • Zur Abgrenzung zwischen Rechtsverordnung und Verwaltungsakten (Allgemeinverfügung):
Ordnungsliebe
  • Personenbezogene Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 Alt. 1 VwVfG)
Keinen Platz den Drogen; Ruprechts-Razzia
  • Regelung der öffentlichen Eigenschaft einer Sache (§ 35 Satz 2 Alt. 3 VwVfG)
Widmung einer Sache zu einer öffentlichen Sache: Sammlerstücke

Straßenbenennung: Dr. Eisenbart

  • Benutzungsregelungen (§ 35 Satz 2 Alt. 3 VwVfG)
Verkehrszeichen: Abgeschleppt und abgezockt!

Verbot, einen bestimmten Ort zu betreten: Ausgehöhlt; Keinen Platz den Drogen

Straßenbenennung: Dr. Eisenbart

2. Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit, Aufhebung und Vollstreckung von Allgemeinverfügungen
  • Individualbekanntgabe einer schriftlichen Allgemeinverfügung
Ruprechts-Razzia
  • Öffentliche Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung und ihre Wirkungen
Für Allgemeinverfügungen allgemein: Ausgehöhlt; Dr. Eisenbart; Keinen Platz den Drogen; Sammlerstücke

Speziell für Verkehrszeichen: Abgeschleppt und abgezockt!

  • Bestimmtheitserfordernis (§ 37 Abs. 1 VwVfG)
Für Personenbezeichnung bei Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Alt. 1 und 3 VwVfG: Ausgehöhlt; Keinen Platz den Drogen; Ruprechts-Razzia
  • Aufhebung einer Allgemeinverfügung
Für Straßen(um)benennung: Dr. Eisenbart

Für Widmung: Sammlerstücke (hier auch Frage eines Aufhebungsanspruchs)

  • Vollstreckung einer Allgemeinverfügung
Abgeschleppt und abgezockt!; Sammlerstücke
IV. Zusicherung (§ 38 VwVfG) und Zusage
  • Abgrenzung zum Vorbescheid
Abgeflammt; Genug-Vergnügt
  • Begriff von Zusicherung (§ 38 VwVfG) und Zusage
Manche sind gleicher!; Wahlverwandtschaften; Wasser-Fall
  • Wirksamkeitsvoraussetzung einer "allgemeinen Zusage"
Für Zusage, die auf Vornahme von Realhandlungen gerichtet ist: Wasser-Fall
  • Wirksamkeitsvoraussetzung einer Zusicherung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Manche sind gleicher!; Wahlverwandtschaften (dort auch zu § 38 Abs. 2 i.V.m. § 44 VwVfG)
  • clausula rebus sic stantibus (§ 38 Abs. 3 VwVfG)
Wahlverwandtschaften
  • Aufhebung einer Zusicherung
Wahlverwandtschaften
V. Öffentlich-rechtlicher Vertrag (§§ 54 ff. VwVfG)
  • Abgrenzung zu einseitigen öffentlich-rechtlichen Rechtsgeschäften (Verwaltungsakte/Zusage)
Zur Abgrenzung zum "ausgehandelten Verwaltungsakt": Märchenstunde; Nichts für viel Lärm

Zur Abgrenzung zur Zusage: Wasser-Fall

  • Abgrenzung zum privatrechtlichen Vertrag
Gothic; Straßenschlussstrich; Verrechnet; Wasser-Fall; Wildwechsel
  • Vertragsformverbote
Im Polizeirecht: Straßenschlussstrich

Im Beamtenrecht: Verrechnet

  • Durchsetzung vertraglicher Verpflichtungen mittels Verwaltungsakt?
Verrechnet
  • Voraussetzungen eines Vergleichsvertrags (§ 55 VwVfG)
Versprochen ist versprochen
  • Bedeutung des § 56 VwVfG (Koppelungsverbot)
Straßenschlussstrich
  • Bedeutung des § 58 VwVfG
Straßenschlussstrich Versprochen ist versprochen
  • Nichtigkeitsgründe (§ 59 VwVfG)
§ 59 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 134 BGB: StraßenschlussstrichVerrechnet; Versprochen ist versprochen

§ 59 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 138 BGB: Straßenschlussstrich

Nichtigkeitsgründe nach § 59 Abs. 2 VwVfG: StraßenschlussstrichVersprochen ist versprochen

  • Wegfall der Geschäftsgrundlage und Kündigungsmöglichkeiten (§ 60 VwVfG)
Straßenschlussstrich
VI. Privatrechtlicher Vertrag und Verwaltungsprivatrecht
  • Privatrechtlicher Vertrag als Grundlage für den Einsatz von Verwaltungshelfern
Wildwechsel
  • Zweistufentheorie
Siehe hier
  • Bindung an Art. 3 GG bei Ausgestaltung privatrechtlicher Nutzungsverträge von öffentlichen Einrichtungen
Parteilichkeit
  • Einwirkungsansprüche gegenüber dem öffentlichen Anteilseigner gegenüber privatrechtlichen Eigengesellschaften
Sauna
  • Vertragliche Regelungen über Sondernutzungen öffentlicher Einrichtungen
Gothic
  • Privatrechtlicher Vertrag als Gegenstand der Kommunalaufsicht
Parteilichkeit
VII. Tatsächliches Verwaltungshandeln (Realakte)
  • Pflicht zur Duldung "hoheitlicher Immissionen"
Hauptsach' gudd g'rillt
  • Grund und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Regierung und Verwaltung
Parteilichkeit II - siehe aber auch: Piätsch-Affaire
  • Anfertigung von Videoaufnahmen
Ruprechts-Razzia
  • Durchsetzung eines Anspruchs auf Berücksichtigung bei einer schlichthoheitlichen Begünstigung
 Für Teilnahme an einer Pressekonferenz: Presseflug
  • Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand
Sauna
  • Abwicklung eines Verkehrsunfalls unter "Verwaltungsbeteiligung"
Wildwechsel
VIII. Exekutive Rechtsetzung (Rechtsverordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften)
  • Erlass von Rechtsverordnungen
Notwendigkeit und hinreichende Bestimmtheit einer gesetzlichen Verordnungsermächtigung: Leinen los!; Ordnungsliebe; Strickliesel (1. Fallfrage)

Zitiergebot: Ordnungsliebe

Notwendigkeit der Vereinbarkeit der Rechtsverordnung mit höherrangigem Recht: Leinen los!; Ordnungsliebe; Strickliesel (1. Fallfrage)

Anspruch auf Erlass einer Polizeiverordnung: Kraftprobe

  • Erlass von Satzungen:
Satzungserlassverfahren: Investory; Niederschläge; Seniorenresidenz

Heilung und Unbeachtlichkeit von Satzungsmängeln: Investory; Niederschläge

Satzung als Grundlage für Grundrechtseingriffe: Kinderreitautomat; Niederschläge; Sanitäter (1. Fallfrage); Sammlerstücke; Satellitenempfangsanlage; Starenhut; Veränderungssperre

Fünfter Abschnitt: Verwaltungsverfahrensrecht

(Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit [§§ 11 ff. VwVfG] [I], der Antrag [§ 22 VwVfG] und seine Voraussetzungen [II], Verfahrensgrundsätze und Rechte der Beteiligten im Verwaltungsverfahren [III], Folgen von Verfahrensfehlern [IV])

  • Allgemein beim Erlass eines Verwaltungsakts zu beachtende verfahrensrechtliche Vorschriften
Ihr Kinderlein kaufet
  • Verwaltungsverfahrensrechtliche Regelungen jenseits des Anwendungsbereichs des VwVfG (vgl. § 2 VwVfG)
Verfahren nach der Abgabenordnung (i.V.m. dem KAG): Kinderreitautomat; Schlachthof; Starenhut
I. Beteiligung und Beteiligtenfähigkeit (§§ 11 ff. VwVfG)
  • Beteiligtenfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit
Scheunenabbruch
II. Der Antrag (§ 22 VwVfG) und seine Voraussetzungen
  • Voraussetzungen eines Antrags bei fehlenden fachrechtlichen Bestimmungen
Baumfällig; Gelinkt
  • Zulässigkeit der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel (§ 3a VwVfG)
Gelinkt
  • Erfordernis des Sachbescheidungsinteresses bei Anträgen
Glashaus
III. Verfahrensgrundsätze und Rechte der Beteiligten im Verwaltungsverfahren
  • Zu § 20 VwVfG
Wahlverwandtschaften
  • Zur Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG)
Bei Anordnung sofortiger Vollziehbarkeit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO: Baumfällig

Bei Zwangsmittelandrohung: Baumfällig

Inhalt der Anhörungspflicht: Ihr Kinderlein kaufet; Märchenstunde; Sanitäter (1. Fallfrage); Szenen einer Ehe

Ausnahmen von der Anhörungspflicht (§ 28 Abs. 2 VwVfG): Feuer und Flamme; Leinen los!

  • Zur Begründungspflicht (§ 39 VwVfG)
Begründungspflicht und "intendiertes Ermessen": Freudenhaus

Bei mündlichen Verwaltungsakten: Szenen einer Ehe

IV. Folgen von Verfahrensfehlern
  • Zur Heilung von Verfahrensfehlern (§ 45 VwVfG)
Bei unterlassener Anhörung: Manche sind gleicher!; Sanitäter (1. Fallfrage); Waschanlage

Ferner: Feuer und Flamme; Leinen los!; Wahlverwandtschaften

  • Zur Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern (§ 46 VwVfG)
Bei unterlassener Anhörung: Manche sind gleicher!

Bei Verstoß gegen § 20 VwVfG: Wahlverwandtschaften

Entsprechende Anwendung auf Ermessensfehler?: Ungesund

Sechster Abschnitt: Verwaltungsvollstreckungsrecht

(Rechtsgrundlagen der Verwaltungsvollstreckung [I], Vollstreckung im "gestreckten Verfahren" [II], Voraussetzungen und Prüfung des Sofortvollzugs [III], Arten der Zwangsmittel [IV], Erhebung von Vollstreckungskosten [V])

I. Rechtsgrundlagen der Verwaltungsvollstreckung
  • Abgrenzung der Anwendungsbereiche von "normalem" VwVG und "Polizeivollstreckungsrecht"
Für Saarländisches Recht: Abgeschleppt und abgezockt!; Be- und Erstattung; Die Göttin; Most Wanted Terrorists; Scheunenabbruch
II. Vollstreckung im "gestreckten Verfahren"
  • Zuständigkeit für die Verwaltungsvollstreckung im gestreckten Verfahren
Abgeschleppt und abgezockt!; Sammy im Saarheimer See; Scheunenabbruch
  • Vollstreckung nur gegenüber dem "Pflichtigen"
Scheunenabbruch
  • Vorraussetzungen einer Zwangsmittelandrohung
Baumfällig
  • Allgemeine Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung im gestreckten Verfahren
Notwendigkeit eines wirksamen Grundverwaltungsakts: Abgeschleppt und abgezockt!; Sammlerstücke; Scheunenabbruch; Sammy im Saarheimer See

Notwendigkeit eines unanfechtbaren Verwaltungsakts oder dass der Rechtsbehelf gegen den Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung hat: Abgeschleppt und abgezockt!; Baumfällig; Die Göttin; Sammy im Saarheimer See

Notwendigkeit einer Zwangsmittelandrohung: Baumfällig; Die Göttin

III. Voraussetzungen und Prüfung des Sofortvollzugs
  • Zuständigkeit für den Sofortvollzug
Die Göttin; Most Wanted Terrorists
  • Zulässigkeit des Sofortvollzugs eines "fiktiven" Grundverwaltungsakts
Die Göttin; Most Wanted Terrorists; Scheunenabbruch
  • Zur Relevanz der Abgrenzung von Sofortvollzug und unmittelbarer Ausführung
siehe diesen Hinweis
IV. Arten der Zwangsmittel
  • Besondere Voraussetzungen der Vollstreckung per Ersatzvornahme
Abgeschleppt und abgezockt!; Baumfällig; Be- und Erstattung; Scheunenabbruch; Sammy im Saarheimer See

Zum Einsatz von Verwaltungshelfern bei Ersatzvornahme: Wildwechsel

Siehe auch diesen Hinweis zur Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten

  • Besondere Voraussetzungen für die Ausübung unmittelbaren Zwangs
Most Wanted Terrorists; Nächtliche Schlagfertigkeit

Für Schusswaffengebrauch: Die Göttin

  • Besondere Voraussetzungen für die Zwangsgeldfestsetzung
Scheunenabbruch
V. Erhebung von Vollstreckungskosten
  • Rechtsgrundlage für die Erhebung von Vollstreckungskosten
Abgeschleppt und abgezockt!; Be- und Erstattung; Scheunenabbruch; Sammy im Saarheimer See
  • Voraussetzungen der Pflicht zur Erstattung von Vollstreckungskosten
Allgemeiner Grundsatz, dass Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben werden: Be- und Erstattung; Scheunenabbruch; Sammy im Saarheimer See
  • Rechtsgrundlagen für behördlichen Ersatzansprüche für Kosten, die durch ein Handeln der Behörde an Stelle des Pflichtigen ohne vorausgehenden Verwaltungsakt entstanden sind (also durch Sofortvollzug, Selbstvornahme oder unmittelbare Ausführung)
Siehe diesen Hinweis
Siebter Abschnitt: Staatshaftungsrecht

(Haftung des Staates wegen rechtswidrigen Verwaltungshandelns [I], Ersatzansprüche wegen Enteignung und Aufopferung [II], Öffentlich-rechtliche Abwehr- und Folgenbeseitigungsansprüche gegen rechtswidriges Handeln [III], Erstattungs- und Aufwendungsersatzansprüche [IV], Schadensersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und sonstigen Amtswaltern [V])

I. Haftung des Staates wegen rechtswidrigen Verwaltungshandelns

(Amtshaftungsansprüche [§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG] [1], sonstige Haftungsansprüche bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln [2])

1. Amtshaftungsansprüche (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)
  • Verhältnis des Amtshaftungsanspruchs zum allgemeinen Deliktsrecht und Gefährdungshaftungstatbeständen
Wildwechsel
  • Haftungsrechtlicher Beamtenbegriff ("jemand")
Für Gemeinderatsmitglieder: Schwein gehabt

Für als Verwaltungshelfer eingeschaltetes Privatunternehmen: Wildwechsel

  • Drittschützende Wirkung von Amtspflichten
Bei Kommunalaufsichtsmaßnahmen: Schwein gehabt

Bei Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis: Straßenkunst

Bei Einvernehmenserteilung nach § 36 BauGB: Schwein gehabt

Bei Schusswaffengebrauch: Die Göttin

  • Verschuldenserfordernis
Verschulden bei Rechtsanwendungsfehlern: Schwein gehabt; Straßenkunst
  • Schadensberechnung (§§ 249 ff. BGB)
Schwein gehabt; Straßenkunst
  • Anspruchsausschlussgründe
§ 254 BGB: Straßenkunst

§ 839 Abs. 1 Satz 2 BGB: Wildwechsel (Bedeutung im Straßenverkehrsrecht)

§ 839 Abs. 3 BGB: Schwein gehabt; Straßenkunst

  • Gerichtliche Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen
Die Göttin; Wildwechsel
2. Sonstige Haftungsansprüche bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
  • Ansprüche aus polizeirechtlichen Entschädigungsansprüchen (soweit sie auch bei rechtswidrigem Handeln eingreifen, vgl. z. B. § 68 Abs. 1 Satz 2 SPolG)
Most Wanted Terrorists
  • Verwaltungshaftung Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG
Superrevision
II. Ersatzansprüche wegen Enteignung und Aufopferung
  • Entschädigungsanspruch nach § 48 Abs. 3 VwVfG
Wahlverwandtschaften
  • Ansprüche aus "enteignendem Eingriff"
Die Göttin
  • Ansprüche aus polizeirechtlichen Entschädigungsansprüchen
Die Göttin; Most Wanted Terrorists
III. Öffentlich-rechtliche Abwehr- und Folgenbeseitigungsansprüche gegen rechtswidriges Handeln
  • Vollzugsfolgenbeseitigungsanspruch und § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO
 Fahrrad weg!; Sammlerstücke
  • Allgemeiner öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Im Nachbarrecht: Hauptsach' gudd g'rillt

"Fiskusabwehranspruch" gegenüber wirtschaftlicher Betätigung der öffentlichen Hand: Sauna

Gegenüber grundrechtsbeeinträchtigenden Äußerungen der Verwaltung: Parteilichkeit II

  • Innerorganisatorischer Abwehranspruch
Ortsratspolitik
IV. Erstattungs- und Aufwendungsersatzansprüche
  • Allgemeine Voraussetzungen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs
Bestimmung des Leistungsempfängers: Abgeschleppt und abgezockt!; Ihr Kinderlein kaufet
  • Erstattungs- und Aufwendungsersatzansprüche der Verwaltung gegenüber dem Bürger
Zu § 49a VwVfG: Ihr Kinderlein kaufet; Nichts für viel Lärm

Zu § 12 Abs. 2 BBesG: Ungesund

  • Erstattungs- und Aufwendungsersatzansprüche des Bürgers gegenüber der Verwaltung
Für öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch: Abgeschleppt und abgezockt!; Schlachthof

Für Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag: Die Göttin

  • Erstattungs- und Aufwendungsersatzansprüche zwischen Verwaltungsträgern

Superrevision (hier: Verhältnis zu Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG)

V. Schadensersatz- und Regressansprüche des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und sonstigen Amtswaltern
  • Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch (§ 48 Satz 1 BeamtStG) bei direkter Schädigung des Dienstherrn gegenüber dem Beamten
Für den Fall der Beschädigung von Eigentum des Dienstherrn: Rathausbrand
  • Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch (§ 48 Satz 1 BeamtStG) bei indirekter Schädigung des Dienstherrn gegenüber dem Beamten (Fall des Art. 34 S. 2 GG)
Für den Fall eines Rechtsanwendungsfehlers: Straßenkunst
  • Schadensersatzanspruch auf Grundlage eines privatrechtlichen "Verwaltungshelfervertrages" gegenüber Verwaltungshelfer im Fall des Art. 34 Satz 2 GG
Wildwechsel
  • Funktion und Rechtsgrund der Regressbeschränkung des Art. 34 Satz 2 GG
Wildwechsel
  • Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Zur Durchsetzung bei direkter Schädigung: Rathausbrand (hier: Frage der "Verwaltungsaktbefugnis")

Zu Besonderheiten der Anspruchsdurchsetzung im Fall des Art. 34 S. 2 GG: Straßenkunst; Wildwechsel

Achter Abschnitt: Recht der öffentlichen Sachen

(Der Status öffentlicher Sachen [I], die Nutzung öffentlicher Sachen [II])

I. Der Status öffentlicher Sachen
  • Wirkungen der Widmung - Verhältnis der sich aus der Widmung ergebenden öffentlich-rechtlichen Pflichten zu den Rechten des privatrechtlichen Eigentümers
Gothic; Sammlerstücke;

ferner: Wem die Stunde schlägt

  • Verhältnis zwischen privatrechtlichen Störungsabwehransprüchen des Besitzers/Eigentümers einer öffentlichen Sache und öffentlich-rechtlichem Hausrecht des öffentlichen Sachherrn
Rathausverbot; ferner: Gothic
  • Unterscheidung zwischen Sachen im Verwaltungsgebrauch und öffentlichen Einrichtungen
Räumliche Differenzen
  • Störungsabwehransprüche des Nachbarn gegenüber von öffentlichen Sachen ausgehenden Immissionen
Hauptsach' gudd g'rillt

Zu Besonderheiten bei res sacrae: Wem die Stunde schlägt

  • Benennung öffentlicher Sachen
Für Straßen(um)bennung: Dr. Eisenbart
II. Die Nutzung öffentlicher Sachen
  • Herausgabeanspruch des öffentlichen Sachherrn gegenüber privatrechtlichem Eigentümer
Sammlerstücke
  • Rechtsgrundlage eines behördlichen Hausverbots bei für Publikumsverkehr geöffneten Verwaltungsgebäuden
Rathausverbot
  • Nutzung öffentlicher Sachen im Gemeingebrauch (insbesondere öffentlicher Straßen)
Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung bei öffentlichen Straßen: Straßenkunst

Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht: Saarheim Alternativ

Verhältnis zwischen Straßenrecht und Versammlungsrecht: Saarheim Alternativ

zum Gemeingebrauch und Sondernutzungen an Friedhöfen: Gothic

  • Nutzung öffentlicher Einrichtungen
Nutzungsrechte: Dissonanzen; Gelinkt; Nicht ohne meine Hose!; Parteilichkeit; Parteilichkeit II; Räumliche Differenzen; Saarphrodite; Soccer-Arena

Zulassung von Sondernutzungen: Gothic

Durchsetzung von Nutzungsverboten: Hauptsach' gudd g'rillt

Gebührenpflicht: Starenhut

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